Sicherheitshinweise zum Weißenfelser Stadtfest 2025
Vom 28. bis 31. August 2025 verwandelt sich die Weißenfelser Innenstadt in eine bunte Festmeile. Damit alle Besucherinnen und Besucher unbeschwerte Tage genießen können, gelten für das Stadtfest klare Sicherheitsregeln, die insbesondere auf dem Marktplatz, am Stadtbalkon, am Bootsverleih sowie im Bereich des historischen Marktes an den Badanlagen verbindlich sind.
Auf dem gesamten Festgelände sind Waffen, Messer, pyrotechnische Artikel, Spraydosen, Glasbehältnisse sowie spitze oder sperrige Gegenstände strikt verboten. Ebenso untersagt ist das Mitführen von ätzenden, brennbaren, leicht entzündlichen oder färbenden Substanzen. Besitz und Konsum von Drogen – auch von Cannabis – sind nicht gestattet. Das Bundesjugendschutzgesetz findet uneingeschränkt Anwendung.
Besucherinnen und Besucher, die Kleidung oder Symbole tragen, welche extremistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Botschaften transportieren, werden des Festgeländes verwiesen. Gleiches gilt für das Tragen von sogenannten „Colours“ und Insignien bekannter Rockergruppierungen. Zuwiderhandlungen führen zum Platzverweis und können strafrechtlich verfolgt werden.
Da die Besucherinnen und Besucher vor Ort aus einem breiten kulinarischen Angebot wählen können, ist das Mitbringen eigener Speisen und Getränke nicht erlaubt. Ausnahmen gelten ausschließlich für Wasser in PET-Flaschen bis zu 0,5 Litern; Kinder dürfen zusätzlich Tetrapacks bis 0,5 Liter mitführen.
Grundsätzlich dürfen weder Haustiere noch Fahrräder auf das Festgelände gebracht werden. Eine Ausnahme bildet der historische Markt an den Badanlagen: Dort sind Hunde erlaubt, müssen jedoch an der Leine geführt werden. Für Hunde, die nach §3 des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt als gefährlich gelten, gilt zusätzlich Maulkorbpflicht. Waffen, Messer und waffenähnliche Gegenstände sind auch hier verboten. Erlaubt sind lediglich stumpfe Requisiten, die eindeutig Teil eines historischen Kostüms sind. Historische Schusswaffen wie Armbrüste sind generell untersagt.
Besondere Jugendschutzregelungen gelten ab 22 Uhr an allen Festtagen von Donnerstag bis Sonntag. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen das Gelände ab dieser Uhrzeit nur in Begleitung ihrer Eltern betreten. Einlass ohne Eltern ist ausschließlich mit einer schriftlichen Vollmacht, einer Ausweiskopie der Eltern sowie durch eine erziehungsbeauftragte volljährige Person möglich, die maximal eine minderjährige Person betreuen darf. Befindet sich die Begleitperson in alkoholisiertem Zustand, wird der Zutritt verwehrt.
Der Zugang zum Fest ist nur mit gültigem Ticket oder Eintrittsbändchen gestattet. Eintrittsbändchen sind am Handgelenk sichtbar zu tragen. Zum Schutz der Gesundheit wird insbesondere für Kinder das Tragen eines Gehörschutzes empfohlen – etwa in Form von Ohrstöpseln oder Kapselgehörschutz.
Rechtsgrundlage aller Bestimmungen ist die für das Weißenfelser Stadtfest geltende Hausordnung. Sie hat Gültigkeit vom 28. bis 31. August 2025 und umfasst den Marktplatz, den Stadtbalkon, den Bootsverleih sowie die Badanlagen. Die Hausordnung ist an allen Eingängen einsehbar und wird zudem online unter weissenfels-erlebnis.de veröffentlicht.