Fachkundeprüfung zum Waffenhandel ablegen
Volltext
Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenerlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.
Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.
Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.
Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur ? theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.
Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.
Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.
Ansprechpunkt
Die Durchführung der Waffenfachkundeprüfung und die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses zum Nachweis der Fachkunde für den Waffenhandel sind in der Regel einer Industrie- und Handelskammer (IHK) Ihres Bundeslandes übertragen. Der Prüfungsausschuss ist grundsätzlich für Ihr Land zuständig.
Kosten
Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und ?Handelskammer (IHK), bei der Sie die Prüfung ablegen. ?Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der zuständigen Landesbehörde.?
Weitere Informationen
Die Prüfung wird mündlich abgelegt. Sie soll in der Regel mindestens 30 Minuten dauern, 60 Minuten aber nicht übersteigen. Die Prüfungen werden als Einzelprüfungen durchgeführt.
Falls Sie bereits einen Antrag auf Erlaubnis zum Waffenhandel gestellt haben, meldet Sie die betreffende Behörde unmittelbar beim Prüfungsausschuss an und teilt den Umfang der Prüfung mit. Sie werden dann direkt vom Prüfungsausschuss zur Prüfung eingeladen.
Der Prüfungsausschuss teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung unmittelbar mit. Ist es positiv, erhalten Sie ein Prüfungszeugnis. Eine Kopie dieses Prüfungszeugnisses müssen Sie der Behörde, die Ihren Antrag bearbeitet, zusenden.
Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie darüber einen Bescheid. Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, den Bescheid über das Nichtbestehen mit einer Sperrfrist bis zur nächsten Wiederholungsprüfung zu versehen.