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Stadtratssitzung Juli 2026

Der Weißenfelser Stadtrat kam am 2. Juli 2026 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 30 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren unter anderem:

Beschlüsse

– Stadtbad Weißenfels –
Der Weißenfelser Stadtrat hat das Raum- und Funktionskonzept für das neue Weißenfelser Stadtbad bestätigt und ein Energiekonzept mit Fernwärmeversorgung beschlossen (23 Stimmen dafür, 6 Enthaltungen, 1 Person abwesend). Die aktuelle Kostenschätzung für den Neubau des Stadtbades beträgt dementsprechend etwa 25,6 Millionen Euro netto (20,6 Millionen Euro Baukosten sowie etwa 5 Millionen Euro Planungs- und Baunebenkosten). Entsprechend des Kommunalinvestitionsfördergesetzes wird die Stadt Weißenfels den Kernstadt-Anteil des Sondervermögens in Höhe von 6,9 Millionen Euro für den Stadtbad-Neubau einsetzen.
Die Planungen für den Neubau des Stadtbades wurden nach dem Stadtratsbeschluss im März 2026 aufgenommen. Auf einem etwa 5.700 Quadratmeter großen Grundstück neben der Stadthalle in der Beuditzstraße soll eine moderne, wirtschaftliche und nachhaltige Schwimmsportstätte entstehen, die langfristig den Schul-, Vereins- und Freizeitsport sicherstellt und ergänzend auch Gesundheits- und Familienangebote ermöglicht.
Die Planung des Bades geht von bis zu 120.000 Besucher im Jahr aus. Hierfür sind entsprechende Qualitätsanforderungen in Bezug auf Funktion und Gestaltung umzusetzen. Entsprechend des Raum- und Funktionskonzeptes wird ein wettkampfgerechtes 25-Meter-Schwimmbecken mit sechs Bahnen, ein Lehr- und Kursschwimmbecken für die Schwimmausbildung sowie Präventions- und Kursangebote, ein Kleinkindbereich mit Planschbecken und Wasserspielgeräten, eine Wellenrutsche, ein Warmwasserbad für Gesundheits- und Therapieangebote sowie eine Sauna mit Ruhezone entstehen. Geplant sind zudem ein Zuschauerbereich für den Vereins- und Wettkampfbetrieb, Umkleiden, Sanitär- und Technikräume sowie Aufenthaltsflächen. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage errichtet. Die Wasserfläche umfasst insgesamt 650 Quadratmeter.
Die Stadträte haben beschlossen, dass das zweigeschossige Gebäude mit Fernwärme versorgt werden soll. Im vorliegenden Energiekonzept wurden den Räten vier Varianten der Energieversorgung gegenübergestellt, die hinsichtlich ihrer technischen Umsetzbarkeit sowie ihrer Wirtschaftlichkeit, der energetischen Auswirkungen und der ökologischen Effekte in einem Betrachtungszeitraum von 15 Jahren untersucht wurden.
Neben der von den Stadträten bevorzugten Fernwärme stand auch die Errichtung einer Grundwasser-Wärmepumpe, einer Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie einer Kombination aus diesen beiden Versorgungsvarianten zur Debatte. Die Fernwärmeversorgung bietet kurzfristig die günstigsten Investitionskosten. Die Stadt Weißenfels macht sich damit zwar abhängig vom Versorger, mit den Stadtwerken Weißenfels – einem städtischen Tochterunternehmen – hat sie aber einen verlässlichen Partner an ihrer Seite. Für die Stadtwerke schafft das Stadtbad als Großabnehmer wirtschaftliche Vorteile. Die langfristige Wirtschaftlichkeit ist zudem abhängig von der Qualität der Fernwärme. Da die Stadtwerke Weißenfels mittelfristig in ihrer Ausrichtung verstärkt auf erneuerbare Energien setzen, wird im Energiekonzept davon ausgegangen, dass die Fernwärmeversorgung bei der langfristigen Wirtschaftlichkeit fast an die Grundwasser-Wärmepumpe heranreicht.
Die Versorgung mit einer Grundwasser-Wärmepumpe wäre in der Umsetzung technisch sehr anspruchsvoll gewesen, weil für das Stadtbad erhebliche Mengen an Grundwasser durch die Wärmepumpe geleitet werden müssten. Es ist aktuell noch kein Standard, auf einer verhältnismäßig kleinen Grundstücksfläche diese große Menge an Grundwasser über den Schluckbrunnen wieder in den Boden zurückzubringen. Die Technik wäre zudem von der Genehmigung der unteren Wasserbehörde des Landratsamtes abhängig gewesen.
Die wesentlichen Kostenfaktoren des Stadtbades sind die Wasserflächen. Diese erzeugen Flächenanforderungen sowie eine gewisse Größe der Sanitär- und Umkleideräume. Weiterhin spielen die Badewassertechnik sowie die energetische Ausstattung eine wichtige Rolle hinsichtlich der Kosten. Die Stadt Weißenfels hat deshalb in der Planung die Wasserflächen sowie das Wasservolumen zugunsten von Attraktionen reduziert, um die angestrebte Besucherzahl zu erreichen. Zudem wurde das Lehrschwimmbecken auf eine für den geplanten Kursbetrieb sinnvolle Größe reduziert. Dadurch konnte die Fläche für den teuren Hubboden so weit verkleinert werden, dass damit kostenneutral eine Wellenrutsche errichtet werden kann. Dies spricht wiederum weiterte Nutzergruppen an, was zu einer besseren Wirtschaftlichkeit führt. Auch die Sauna wurde auf drei Kabinen reduziert, wobei die große Aufgusssauna im Außenbereich platziert wird. Dies spart Kosten, steigert aber die Attraktivität der Anlage. Die Sauna an sich erfordert keine Badewassertechnik, da auf weitere Wasserflächen verzichtet wurde. In der Regel trägt eine Saunaanlage zu einem wirtschaftlichen Gesamtbetrieb bei, da zusätzliche Besuchergruppen angesprochen werden. Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Planung optimiert wurde, ohne nennenswerte Qualitätseinbußen hinsichtlich der Nutzergruppen hervorzurufen. 
Nach dem jetzigen Stadtratsbeschluss erfolgen weitere Planungen. Mit dem Baubeginn ist im Herbst 2027 zu rechnen. Ende des Jahres 2029 soll das Weißenfelser Stadtbad voraussichtlich fertiggestellt sein.

– Handlungskonzept Kitas  –
Der Weißenfelser Stadtrat hat die Fortschreibung des Handlungskonzeptes für Kindertageseinrichtungen für den Zeitraum 2026 bis 2040 beschlossen (29 Stimmen dafür, 1 dagegen). Die Fortschreibung des Konzeptes war angebracht, weil mittlerweile die 8. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes vorliegt, auf deren Grundlage die Entwicklung der Kindertageseinrichtungen geplant wird. Zudem hat auch der Burgenlandkreis eine Bevölkerungsprognose durch ein externes Büro erstellen lassen. Da sich auch die Geburtenzahlen der Saalestadt in den vergangenen Jahren reduziert haben, war eine Aktualisierung des städtischen Konzeptes notwendig.
Sowohl die 8. Bevölkerungsprognose als auch der Burgenlandkreis erwarten bis zum Jahr 2040 insgesamt einen Rückgang der in Weißenfels lebenden Kinder (Krippe: -10 Prozent (Statistisches Landesamt)/ +8 Prozent (Burgenlandkreis), Kindergarten: -18 Prozent/ -4 Prozent, Hort: -21 Prozent/ -12 Prozent). In der Vergangenheit hatte sich jedoch gezeigt, dass die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung in Weißenfels positiver verlief als prognostiziert. Die Werte der 8. Bevölkerungsprognose werden deshalb als negativster Verlauf angesehen.
Die Stadt Weißenfels hat die Kita-Landschaft mit 25 Einrichtungen unterteilt in Schwerpunkteinrichtungen und Bedarfseinrichtungen. Schwerpunkteinrichtungen müssen langfristig erhalten werden. Hier sind teilweise auch mittel- und langfristig Investitionen geplant. Zu den Schwerpunkteinrichtungen gehören zum Beispiel die Kitas „Anne Frank“, „Knirpsenland“, „Strohbär“ und „Mischka“. Bedarfseinrichtungen werden erhalten, solange ein Bedarf vorliegt (mindestens 25 zu betreuende Kinder). Dazu gehören zum Beispiel die Kitas „Kunterbuntes Kinderhaus“, „Zwergenstübchen“ und „Kleine Riesen“. Die Kita „Haus unserer Kinder“ wird in der neuen Fassung des Handlungskonzeptes nicht mehr als Schwerpunkteinrichtung, sondern wie bereits in der Vergangenheit wieder als Bedarfseinrichtung ausgewiesen.
Investitionsschwerpunkte sind die Kita „St. Elisabeth“, die Kita „Glashütte“ in Wengelsdorf, die Kita „Zwergenstübchen“ in Markwerben und der Hort „Mischka“ im Zusammenhang mit Investitionen an der Grundschule Langendorf.
In Weißenfels leben derzeit 800 Kinder im Krippenalter, 1.146 Kinder im Kindergartenalter und 1.479 Kinder im Hortalter (Stand 12/2025). Das Verhältnis der wohnhaften Kinder in der Kernstadt zu den wohnhaften Kindern in den Ortsteilen hat sich in den vergangenen 15 Jahren deutlich verschoben. Es liegt im Jahr 2025 etwa bei Dreiviertel Kernstadt zu ein Viertel Ortsteile (im Jahr 2010 zwei Drittel Kernstadt zu ein Drittel Ortsteile). Besonders in den Ortschaften Schkortleben, Großkorbetha, Wengelsdorf, Tagewerben und Reichardtswerben haben sich die Geburtenzahlen reduziert. Davon werden von den städtischen Einrichtungen 443 Kinder in der Krippe, 1.123 Kinder im Kindergarten und 1.234 Kinder im Hort betreut. Im Vergleich über alle drei Betreuungsarten lagen die Zahlen im Jahr 2025 auf einem vergleichbaren Niveau wie im Jahr 2021. Die Anzahl Krippen- und Kita-Kinder ist gesunken (-90 und -53) aber die Anzahl der Hortkinder ist deutlich gestiegen (+158). Grund für den Trend ist der Rückgang der Geburtenzahlen seit dem Jahr 2022.
Aktuell bietet die Stadt Weißenfels insgesamt 679 Krippenplätze, 1.252 Kindergartenplätze und 1.300 Hortplätze an. Für Krippen und Kindergärten kann sich entsprechend der 8. Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2040 eine Reduzierung um 700 Betreuungsplätze ergeben. Allein in der Kernstadt (inklusive der nahen Ortschaften Burgwerben und Borau) müssten dementsprechend im negativsten Fall bis zum Jahr 2040 bis zu 400 Krippen- und Kitaplätze abgebaut werden. Solche Veränderungen können nur durch die Schließung von Einrichtungen erreicht werden. In Frage kommt die Kita „Haus unserer Kinder“ aufgrund ihrer baulichen und strukturellen Defizite und der Nähe zu anderen Kita-Einrichtungen. In der Kita „Anne Frank“ könnte die Kapazität von aktuell 220 Plätzen auf 150 Plätze reduziert werden. Auch in anderen Kitas müssten Kapazitäten reduziert oder geringere Auslastungsraten von etwa 80 bis 90 Prozent akzeptiert werden. Denkbar wären zudem Teilumnutzungen von Räumlichkeiten.
In den Ortschaften könnte der negativ angenommene Verlauf aus der 8. Bevölkerungsprognose zum Beispiel für Leißling Auswirkungen haben, wo in diesem Fall der Bestand der Grundschule gefährdet wäre. Für Schkortleben wurde bereits die Schließung der Kita „Zwergenhaus am Park“ im Jahr 2027/2028 beschlossen. Die 8. Bevölkerungsprognose stellt langfristig zudem den angestrebten Ersatzneubau der Kita „Glashütte“ zumindest teilweise in Frage.

– Handlungskonzept Grundschulen  –
Der Weißenfelser Stadtrat hat die Fortschreibung des Handlungskonzeptes für Grundschulen für den Zeitraum 2026 bis 2040 beschlossen (29 Stimmen dafür, 1 dagegen). Die Fortschreibung des Konzeptes war angebracht, weil mittlerweile die 8. Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes vorliegt, auf deren Grundlage die Entwicklung der Kindertageseinrichtungen geplant wird. Zudem hat auch der Burgenlandkreis eine Bevölkerungsprognose durch ein externes Büro erstellen lassen. Da sich auch die Geburtenzahlen der Saalestadt in den vergangenen Jahren reduziert haben, war eine Aktualisierung des städtischen Konzeptes notwendig.
Die Stadt Weißenfels ist Träger von acht Grundschulen. Sie wurden unterteilt in Schwerpunkteinrichtungen und Bedarfseinrichtungen. Schwerpunkteinrichtungen müssen langfristig erhalten werden. Hierzu gehören die Albert-Einstein-Grundschule, die Bergschule, die Herder-Grundschule, die Grundschule Langendorf und die Grundschule Großkorbetha. Bedarfseinrichtungen werden erhalten, solange ein Bedarf vorliegt. Hierzu gehören die Grundschule Leißling, die Adam-Ries-Grundschule Uichteritz und die Grundschule Tagewerben.
Zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 lebten 1.479 Kinder im Grundschulalter in Weißenfels. Das ist der höchste Wert in den vergangenen 15 Jahren. An den acht öffentlichen Grundschulen wurden 1.478 Schülerinnen und Schüler beschult (das entspricht etwa 90 Prozent der Weißenfelser Kinder. Hinzu kommen gemeindefremde Kinder). Dies ist ein Anstieg gegenüber den Schuljahr 2010/2011 von mehr als 48 Prozent. Gründe sind unter anderem die steigende Kinderzahl im Grundschulalter, die Vergrößerung der Schuleinzugsbereiche seit dem Schuljahr 2014/2015 (Kinder aus Teuchern besuchen die Grundschule Leißling, Kinder aus Goseck besuchen die Grundschule Uichteritz) und die inklusive Beschulung.
Entsprechend der Festlegungen des Landes Sachsen-Anhalt müssen Grundschulen mindestens einzügig sein sowie mindestens 15 Schülerinnen und Schüler pro Jahrgang aufweisen. Entsprechend beträgt die Mindestschülerzahl pro Grundschule 60 Kinder. Aktuell erfüllen alle Grundschulen der Stadt Weißenfels diese Anforderung. Auch entsprechend des Schulentwicklungsplanes des Burgenlandkreises sind alle städtischen Grundschulen als bestandsfähig eingestuft.
Anhand der Meldedaten der Stadt Weißenfels lässt sich bis zum Schuljahr 2031/2032 die Entwicklung der Schülerzahlen in den Grundschulen recht konkret darstellen. Stabile Zahlen sind demnach für die vier großen Schulen Albert-Einstein-Grundschule, die Herder-Grundschule, die Bergschule und die Grundschule Langendorf zu erwarten. Die Adam-Ries-Grundschule Uichteritz und die Grundschule Tagewerben unterschreiten in dem Zeitraum einmal die Mindestanzahl von 15 Schulanfängern. Die Grundschule Großkorbetha wird in zwei Schuljahren diese Mindestzahl nicht erreichen.
Die Langzeitprognose bis zum Jahr 2040 basiert dann auf den Zahlen der 8. Bevölkerungsprognose. Demnach bleiben die vier größten Grundschulen mit leicht rückgängigen Schülerzahlen bestandsfähig. Die vier anderen Grundschulen nähern sich sehr stark der Mindestzahl von 15 Schulanfängern an. Grundsätzlich ist entsprechend der Prognose also der Erhalt aller acht Grundschulstandorte möglich.
Sollte in der Grundschule Leißling die Mindestschülerzahl dauerhaft unter 15 Kinder fallen (beispielsweise weil die Stadt Teuchern ihre Kinder nicht mehr in Leißling beschulen lässt), könnte eine Zuordnung zur Grundschule Langendorf erfolgen. Sollte der Erhalt des Grundschulstandortes Tagewerben aufgrund zu geringer Schülerzahlen nicht mehr möglich sein, wäre eine Zuordnung zur Grundschule Großkorbetha möglich. Eine Zusammenlegung am Standort Großkorbetha (Schwerpunkteinrichtung) wäre auch nötig, wenn in der Grundschule Großkorbetha dauerhaft die Mindestschülerzahlen unterschritten werden.
Investitionsschwerpunkt ist die Grundschule Langendorf. Es liegt eine Planung für die Sanierung des Altbaus und die Ergänzung um einen Neubau vor. Die Herder-Grundschule wurde in das Startchancen-Programm des Bundes aufgenommen. Dementsprechend stehen Fördermittel zur Verfügung. Inklusive des städtischen Eigenanteils kann eine Million Euro investiert werden. Geplant ist die Sanierung des Schulhofes und der Umbau des Nebengebäudes zum Familienzentrum.

– Stadtbibliothek im Gebäude der Müller-Drogerie –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, die Stadtbibliothek Weißenfels in das Gebäude der ehemaligen Müller-Drogerie in der Jüdenstraße 2 zu verlagern (25 Stimmen dafür, 5 dagegen). Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, weitere finanzielle und organisatorische Schritte zur Umsetzung zu planen und die Pläne anschließend dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen. Der im Jahr 2022 gefasste Beschluss für einen Bibliotheksneubau in der Jüdenstraße 1 bis 5 wurde aufgehoben. Die Stadträte haben zudem beschlossen, die 2,3 Millionen Euro aus dem Abwasser-Rechtsstreit für den Umbau des Müller-Kaufhauses zu einer modernen Stadtbibliothek zu verwenden. Der Beschluss aus dem Jahr 2023, nachdem das Geld für den Bibliotheksneubau in der Jüdenstraße eingesetzt und als Eigenmittel zur Teilfinanzierung der Gesamtbaumaßnahme genutzt werden sollten, wird aufgehoben.
Grund für den Kurswechsel war die Schließung der Müller-Drogerie im April 2026 und der anschließende Kauf der Immobilie durch die WVW Wohnungsbau Wohnungsverwaltung Weißenfels GmbH. Dadurch besteht für die Stadt Weißenfels die Möglichkeit, das Gebäude in der Jüdenstraße 2 zum Bibliotheksstandort zu entwickeln. Gegenüber einem Neubau ergeben sich dadurch zahlreiche Vorteile. So ist der Umbau des Müller-Kaufhauses deutlich günstiger als ein Neubau am Standort Jüdenstraße 1-5. In einer Wirtschaftlichkeitsanalyse ermittelte die Stadt Weißenfels für den Neubau Gesamtkosten von etwa 16,7 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen Gesamtkosten von knapp 7,2 Millionen Euro für einen Umbau des Müller-Gebäudes. Selbst unter Einbeziehung der bereits entstandenen Kosten am Standort Jüdenstraße 1-5 aufgrund der Beräumung des Baufeldes in den Jahren 2023 bis 2025 (565.000 Euro/ finanziert aus Mitteln der Städtebauförderung) und aufgrund des Architekturwettbewerbs „Neue Bibliothek Weißenfels“ (insgesamt 167.000 Euro/ finanziert aus städtischen Eigenmitteln), ist der Umbau des Müller-Kaufhauses wirtschaftlicher.
Das Bauvorhaben „Bibliotheksneubau in der Jüdenstraße 1-5“ war zudem noch nicht ausfinanziert. Angedacht war eine Förderung über EU-Mittel. Die Förderperiode aus dem Strukturfond ist für die Jahre 2028 bis 2034 vorgesehen. Der genaue Start für die Antragstellung und die Förderkonditionen sind ungewiss. Eine zeitliche Prognose für das Bauvorhaben war daher nicht möglich. Anders sieht es beim Umbau des Müller-Kaufhauses für die Stadtbibliothek aus. Erste Gespräche mit dem Landesverwaltungsamt bezüglich des Einsatzes von Städtebaufördermitteln (Förderquote von 80 Prozent der Baukosten) verliefen konstruktiv. Eine Förderung ist grundsätzlich möglich. Eine Umsetzung des Vorhabens wäre zeitlich deutlich schneller. Entsprechend der Wirtschaftlichkeitsanalyse wäre ein Baubeginn schon im Jahr 2027 möglich.
Grundsätzlich ist das Gebäude der ehemaligen Müller-Drogerie in der Jüdenstraße 2 für die Nutzung als Stadtbibliothek geeignet. Die Immobilie liegt zentral und ist gut erreichbar (Nähe Busbahnhof und Bahnhof). Das Gebäude ist – im Gegensatz zum aktuellen Bibliotheksstandort – barrierefrei zugänglich. Ein Fahrstuhl ist bereits vorhanden. Die vorhandenen Flächen sind geeignet, um Räume mit hoher Aufenthaltsqualität und flexiblen Nutzungsbereichen zu schaffen. Digitale Angebote, Veranstaltungs- und Arbeitsräume sowie Orte für Begegnung, Beteiligung und gesellschaftlichen Dialog sind möglich. Die gewünschte Nutzungsfläche von 1.500 Quadratmetern kann realisiert werden. Ein enormer Unterschied zur derzeit sehr beengten Situation auf 250 Quadratmetern im Novalishaus.
Ein weiterer Vorteil: Das stadtbildprägende Müller-Kaufhaus kommt schnell wieder in eine Nutzung. Ein langfristiger Leerstand und damit ein städtebaulicher Missstand in der Weißenfelser Innenstadt wird vermieden. In diesem Zusammenhang wird trotz des Kurswechsels natürlich auch die Entwicklung der Gebäude in der Jüdenstraße 1 bis 5 weiterhin im Fokus der Stadt Weißenfels bleiben. Oberbürgermeister Martin Papke hat hierzu bereits Gespräche mit potenziellen Investoren geführt. Vorstellbar wäre eine Sanierung mit dem Ziel, modernen Wohnraum zu schaffen. Aufgrund des Denkmalwertes der Gebäude und der damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten stellt das Vorhaben grundsätzlich ein attraktives Investitionsprojekt dar. Hierfür sind seitens des Stadtrates dann gesonderte Beschlüsse zu fassen.

– Kita St. Elisabeth –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig Oberbürgermeister Martin Papke beauftragt, zusammen mit einem Wohnungsbauunternehmen die Planungen für die Anmietung von Räumen für die Kita „St. Elisabeth“ in einem potenziellen Neubau auf einem städtischen Grundstück am Töpferdamm zu konkretisieren. Die Pläne sollen den Stadträten anschließend vorgestellt werden.
Die Katholische Kirchengemeinde strebt als Träger der Kita „St. Elisabeth“ seit vielen Jahren aufgrund baulicher Defizite der Kindertageseinrichtung räumliche Veränderungen an. Mit einem Beschluss aus dem Jahr 2021 hatte der Stadtrat sich bereits offen für einen Neubau oder die Anmietung neuer Räumlichkeiten gezeigt. In der Folge prüfte die Stadt Weißenfels mit dem Träger verschiedene Investitionsentscheidungen. Am Töpferdamm hat die Stadt Weißenfels ein Grundstück erworben, welches als potenzieller neuer Kita-Standort in Frage käme.
Die Kapazität der neuen Kita „St. Elisabeth“ soll bei 72 Betreuungsplätzen liegen.
Den Stadträten wurden drei Varianten für eine Entwicklung der Kita im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit und auf die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt in einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren vorgestellt. Die wirtschaftlichste Variante ist die Errichtung eines Neubaus am Standort Töpferdamm durch ein Wohnungsbauunternehmen und die Anmietung von Räumen für die Kita „St. Elisabeth“. Das Wohnungsbauunternehmen plant ein Gebäude, in dem Kita und Wohnen kombiniert werden. Für die Stadt Weißenfels entstehen keine Investitionskosten für den Bau. Die Katholische Kirchengemeinde ist bei dieser Variante Mieter. Aufgrund der Finanzierungspflichten aus dem Kinderförderungsgesetz müsste die Stadt Weißenfels die Mietkosten aber übernehmen. Die Miete ist jedoch weitestgehend planbar. Konkrete Kosten können erst im Rahmen der weiteren Planung ermittelt und in einem Mietvertrag festgesetzt werden.
Als weitere Variante wurde den Stadträten ein Neubau der Kita „St. Elisabeth“ am Standort der Kirchengemeinde in der Neuen Straße durch den Träger vorgeschlagen. Das wäre aber die unwirtschaftlichste Variante gewesen, weil die Stadt Weißenfels alle Investitionskosten inklusive der Kreditzinsen hätte tragen müssen und letztendlich nicht mal Eigentümer der finanzierten Immobilie gewesen wäre. Eine weitere Variante sah einen Kita-Neubau am Standort Töpferdamm durch die Stadt Weißenfels vor. Die Stadt Weißenfels hätte hier hohe Investitionskosten gehabt, hätte diese als Eigentümer der Immobilie aber abschreiben können.

– Zusammenlegung Ortsfeuerwehren Markwerben und Uichteritz –
Die Ortsfeuerwehren Markwerben und Uichteritz wollen sich zusammenschließen. Eine entsprechende Absichtserklärung haben die Kameraden im Februar 2026 dem Oberbürgermeister überreicht. Der Weißenfelser Stadtrat hat die Zusammenlegung einstimmig befürwortet. Dieser Schritt war Voraussetzung für den Neubau einer gemeinsamen Wehr an einem neuen Standort.
Entsprechend der Brandschutzbedarfsplanung gilt das Feuerwehrgerätehaus in Uichteritz als ein Investitionsschwerpunkt. Auch das Feuerwehrgerätehaus in Markwerben hat erhebliche bauliche Defizite. In der Bedarfsplanung sind aber keine Investitionen vorgesehen. Als Zwischenlösung wurden lediglich Raum-Container neben dem Gebäude aufgestellt.
Mit der Zusammenlegung beider Ortsfeuerwehren eröffnet sich die Möglichkeit eines Neubaus eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses an einem neuen Standort. Die Wehr hätte gute personelle, bauliche und einsatztaktische Gegebenheiten vorzuweisen. Schon jetzt arbeiten die Kameraden aus Markwerben und Uichteritz bei Einsatzdiensten und in der Nachwuchsarbeit zusammen.
Die Stadt Weißenfels hat bereits ein Grundstück in zentraler Lage zwischen beiden Ortschaften ausfindig gemacht und wird es entsprechend des Stadtratsbeschlusses in den kommenden Monaten kaufen. Um Baurecht zu schaffen, erfolgt im Anschluss die Planung. Finanzielle Mittel können hierfür frühestens im Haushalt 2027 vorgesehen werden. Die Beantragung von Fördermitteln aus dem abwehrenden Brandschutz des Landes Sachsen-Anhalt ist frühestens für das Jahr 2030 möglich.

– Interkommunale Zusammenarbeit bei der Informationssicherheit –
Die Stadt Weißenfels arbeitet im Bereich der Informationssicherheit ab sofort mit der Gemeinde Elsteraue, der Stadt Leuna, der Gemeinde Kabelsketal, der Stadt Merseburg, der Stadt Naumburg, der Gemeinde Schkopau und der Stadt Zeitz zusammen. Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine gemeinsame Leitlinie für die Zusammenarbeit beschlossen.
Durch die interkommunale Zusammenarbeit werden die Leistungsfähigkeit der Verwaltung gestärkt, Synergien genutzt und ein hohes Sicherheitsniveau bei Informationen, Datenschutz, Prozessmanagement und Digitalisierung gewährleistet. Dies gelingt dank abgestimmter Strategien, gemeinsamer Standards sowie dem Austausch von Wissen und Ressourcen. Im Rahmen eines regelmäßigen Austauschs sollen gemeinsame Konzepte und Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Auch gemeinsame Schulungen sind geplant. Innerhalb des Kommunalverbundes sollen auch Spezialkompetenzen entwickelt werden. Zur Steigerung der Effizienz und Resilienz können personelle und technische Ressourcen freiwillig gemeinsam genutzt werden.

– Mehrgenerationen-Begegnungsstätte Leißling –
Der Weißenfelser Stadtrat hat den Neubau einer Mehrgenerationen-Begegnungsstätte in Leißling abgelehnt (16 Stimmen gegen den Bau, 8 dafür, 5 Enthaltungen). Der Ortschaftsrat hatte diesbezüglich einen Antrag gestellt. Gefordert wurde die Bereitstellung eines städtischen Grundstückes hinter dem Sportlerheim in der Schönburger Straße für den Neubau. Das Vorhaben sollte mit 560.000 Euro aus dem Sondervermögen unter Hinzunahme weiterer Fördermittel finanziert werden. Die Mehrgenerationenstätte sollte zur Stärkung der sozialen Infrastruktur dienen. Grund sind die drohenden Schließungen der „Thüringer Pforte“ und „Utas Bierstube“. Damit entfallen die letzten ganzjährig verfügbaren Räume für Begegnung, Jugendarbeit, Seniorenangebote, Vereinsaktivitäten und kulturelle Veranstaltungen in der Ortschaft. Die Begegnungsstätte sollte zudem so geplant werden, dass sie in den Wintermonaten für den Schulsport der Grundschule Leißling genutzt werden könnte.

– Sondervermögen Ortschaften –
Der Bund hat im Rahmen der Infrastruktur- und Klimapolitik ein Sondervermögen für investive Maßnahmen in den Kommunen aufgelegt. Die Stadt Weißenfels erhält daraus 11,8 Millionen Euro. Der Weißenfelser Stadtrat hat im Januar 2026 einstimmig beschlossen, das Sondervermögen nach der 7:5-Methode zwischen der Kernstadt und den Ortschaften aufzuteilen, um den höheren Investitionsbedarf in den Ortschaften in den kommenden Jahren zu berücksichtigen. Grundlage hierfür ist eine gewichtete Verteilung nach Bevölkerungszahl. Demnach stehen für die Kernstadt knapp 6,9 Millionen Euro (für den Neubau des Stadtbades) und für die Ortschaften etwa 4,9 Millionen Euro zur Verfügung. Die Verteilung auf die einzelnen Ortschaften erfolgt nach Einwohnerzahl. 
Den Weißenfelser Stadträtinnen und Stadträten lag eine Vorschlagsliste der Stadtverwaltung mit konkreten Investitionsmaßnahmen für die Ortsteile vor. Die Liste enthält von der Verwaltung geprüfte und priorisierte Projekte mit den geplanten Finanzierungsanteilen aus dem Sondervermögen. Die Vorschlagsliste für den Einsatz des Sondervermögens wurde im Vorfeld von sechs Ortschaften bestätigt und von sechs Ortschaften abgelehnt. Der Weißenfelser Stadtrat hat die Vorschlagsliste beschlossen (23 Stimmen dafür, 2 dagegen, 5 Enthaltungen). Trotz Ablehnung in den Ortschaftsräten Borau, Großkorbetha, Langendorf, Leißling, Markwerben und Reichardtswerben werden die Projekte entsprechend des Stadtratsbeschlusses von der Verwaltung auch in diesen Ortschaften umgesetzt. Die Stadträte haben aber zudem beschlossen, dass jeder Ortschaftsrat die Möglichkeit erhält, einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro von seinem Sondervermögen von den geplanten Mitteln zu entnehmen und flexibel für geeignete Projekte zu nutzen. Es handelt sich um einen begrenzten Spielraum, um auf lokale Prioritäten zu reagieren, ohne die grundsätzliche Zweckbindung der Mittel entsprechend des Kommunalinvestitionsfördergesetzes aufzugeben. Maßnahmenvorschläge aus den Ortschaftsräten wird die Stadt Weißenfels entgegennehmen und auf Förderfähigkeit prüfen. Den Ortschaften steht es frei, diese Regelung nicht in Anspruch zu nehmen, um eine bessere Ausfinanzierung der Projekte aus der Vorschlagsliste sicherzustellen.
Entsprechend der Vorschlagsliste soll das Sondervermögen in den Ortschaften in folgende Bauvorhaben einfließen:
Borau: Feuerwehr, 220.000 Euro
Burgwerben: Feuerwehr und Kindergarten, 380.000 Euro
Großkorbetha: Grundschule, 730.000 Euro
Langendorf: Grundschule, 850.000 Euro
Leißling: Feuerwehr und Brücke, 560.000 Euro
Markwerben: Kindergarten, 210.000 Euro
Reichardtswerben: Feuerwehr, 460.000 Euro
Schkortleben: derzeit keine Planung, 210.000 Euro
Storkau: Brücke, 200.000 Euro
Tagewerben: Feuerwehr, 320.000 Euro
Uichteritz: Turnhalle, 480.000 Euro
Wengelsdorf: Kindergarten, 320.000 Euro
Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahme in den Ortschaften sind aktuell oder mittelfristig in der Umsetzung geplant und stellen somit keine zusätzlichen Vorhaben dar (lediglich für die Ortschaft Schkortleben besteht derzeit keine Planung). Auf diese Weise wird verhindert, dass die Schulden der Stadt Weißenfels weiter anwachsen und durch weitere Kreditaufnahmen in den Folgejahren hohe Zinsbelastungen auf die Saalestadt zukommen. Konkret werden bis zu 400.000 Euro Zinsen für den Kapitaldienst in den kommenden Jahren vermieden. Die Stadt Weißenfels sieht bei den ausgewählten Bauvorhaben zudem gute Voraussetzungen für eine Kombination von Finanzierungsquellen (Sondervermögen und Fördermittel aus STARK-Programmen/ Städtebauförderung/ EFRE-Förderung/LEADER-Programm). Ziel ist es, die Förderquote zu optimieren und städtische Eigenmittel zu schonen.

– Betriebsrat Sport- und Freizeitbetrieb –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, aus dem Kreis der Mitarbeitenden des Sport- und Freizeitbetriebs Christian Buschhardt, Matthias Hauke und Constanze Jacobi als Mitglieder in den Betriebsausschuss zu bestellen. Zum Stellvertreter wurde Christian Finsel ernannt. Notwendig wurde der Beschluss, weil der Eigenbetriebsmitarbeiter Maria Friedl, der bisher Mitglied im Betriebsausschuss war, sein Amt niedergelegt hat.
Entsprechend der Betriebssatzung des Sport- und Freizeitbetriebs der Stadt Weißenfels ist der Betriebsausschuss mit neun Mandatsträgern, drei Bediensteten und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden des Betriebsausschusses besetzt.

– Behindertenbeirat –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig Nicole Rosenthal als Mitglied im Behindertenbeirat der Stadt Weißenfels abberufen. Die Amtszeit der aktuellen Behindertenbeiräte läuft seit August 2024. In diesem Zeitraum fanden 20 Sitzungen statt. Nicole Rosenthal hat jedoch nur an vier Sitzungen teilgenommen. Seit Mai 2025 fand keine Teilnahme mehr statt. Auch nach Ansprache durch die Beiratsvorsitzende blieb Nicole Rosenthal den Beiratssitzungen fern. Der Behindertenbeirat hat dem Stadtrat deshalb die Abberufung empfohlen. Die Beiräte möchten den freiwerdenden Sitz in der Öffentlichkeit bewerben und ein aktives Mitglied für die Beiratsarbeit finden.