Zur praktischen Prüfung einer Lizenz für Privatpilotinnen und Privatpiloten anmelden
Wenn Sie eine praktische Prüfung als Pilotin oder Pilot für das Führen von Flugzeugen oder Hubschraubern nach Sichtflugregeln, Leichtluftfahrzeugen, Segelflugzeugen oder Freiballonen ablegen möchten, müssen Sie sich anmelden.
Urheber
Volltext
Sie möchten eine Lizenz als Privatpilotin oder Privatpilot ohne Instrumentenflugberechtigung erwerben? Dann müssen Sie sich zu einer praktischen Prüfung anmelden.
Dies betrifft folgende Lizenzen:
- Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H))
- Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H))
- Segelflugzeuge (SPL)
- Freiballone (BPL)
Sie möchten die praktische Prüfung wiederholen? Dann müssen Sie sich ebenfalls anmelden.
Voraussetzungen
- abgeschlossene theoretische Ausbildung
- bestandene theoretische Prüfung
- abgeschlossene praktische Flugausbildung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis der Flugausbildung
- Bestätigung der Flugausbildung und Prüfungsempfehlung durch die Flugschule
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.