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Gewerbelegitimationskarte beantragen

Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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