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Nachnamen nach Scheidung oder Tod der Ehegattin oder des Ehegatten ändern lassen

Wenn Sie Ihren Namen wegen Ihrer Heirat geändert haben, können Sie im Fall Ihrer Scheidung oder des Todes Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten Ihren Nachnamen ändern.

Folgende Namen können Sie wieder annehmen:

  • Ihren Geburtsnamen
  • den Nachnamen, den Sie vor Ihrem Ehenamen geführt haben

Alternativ können Sie Ihrem Ehenamen einen Begleitnamen voranstellen oder anfügen.

Rechtsgrundlage(n)

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Zuständige Stelle

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