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Nachnamen des Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern lassen

Wenn Sie für Ihr Kind alleinsorgeberechtigt sind, erhält Ihr Kind den Nachnamen, den Sie zum Zeitpunkt der Geburt tragen.

Alternativ können Sie Ihrem Kind einen der folgenden Namen geben:

  • den Nachnamen des anderen Elternteils
  • einen aus den Namen beider Eltern gebildeten Doppelnamen

Besteht Ihr Name aus mehreren Namen, können Sie Ihrem Kind einen oder einige dieser Namen geben. Kinder ab 5 Jahren müssen der Namensänderung zustimmen. Je nach Alter des Kindes vertreten Sie als sorgeberechtigte Person es dabei oder müssen der Erklärung des Kindes zustimmen. Das gilt auch, wenn Sie Ihrem Kind den Namen des anderen Elternteils geben möchten. Der andere Elternteil muss in diesem Fall auch zustimmen - es sein denn, er ist bereits verstorben.

Gehört Ihr Kind dem sorbischen Volk, der friesischen Volksgruppe oder der dänischen Minderheit an, können Sie seinen Namen unter bestimmten Voraussetzungen gemäß der jeweiligen Namenstradition bilden.

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