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Start des Sanierungsgebietes »Neustadt Gründerzeit«

Die Weißenfelser Neustadt befindet sich im Wandel. Am 31. Juli 2026 fiel der Startschuss für das Sanierungsgebiet „Neustadt Gründerzeit“. Damit sind für die kommenden 15 Jahre besondere städtebaurechtliche Vorgaben und Fördermöglichkeiten verbunden.

Die Vision

Ziel ist es, entsprechend der Sanierungssatzung städtebauliche Maßnahmen in dem Quartier durchzuführen, um bauliche Mängel zu beseitigen und das Gebiet zu einem modernen, funktionsfähigen Wohn- und Arbeitsort mit hoher baulicher Qualität, attraktiven Grünanlagen und Freiflächen zu entwickeln. Dabei soll die städtebauliche Struktur des Gründerzeitquartiers erhalten bleiben. Der Gebietscharakter als Wohn- und Arbeitsort mit sozialer Mischung soll gewahrt werden.

Das Gebiet umfasst auf einer Gesamtfläche von 45,3 Hektar die Gründerzeitquartiere (ausgenommen ist die Schlachthofstraße), das gewerblich geprägte Quartier Nordstraße und Weinbergstraße, den sozialen Infrastrukturbereich Novalisstraße, Körnerstraße und Müllnerstraße sowie stadtbildprägende und identitätsstiftende Objekte wie das Gloria, das Intex und das Kulturhaus.

Die Zielgruppe

Die Festsetzung eines Sanierungsgebietes ist mehr als ein Verwaltungsakt – sie ist der Startschuss für eine gemeinsame Zukunftsperspektive. Sie schafft die Grundlage für steuerliche Begünstigungen bei Sanierungen und eröffnet den Zugang zu attraktiven Fördermitteln. Damit ergeben sich neue Chancen für Eigentümer, Investoren, Familien und alle, die das Quartier aktiv mitgestalten möchten.

Im Fokus stehen deshalb nicht nur die Sanierungsvorhaben, welche die Stadt Weißenfels als Kommune selbst durchführen möchte. Vielmehr hofft die Saalestadt auf eine rege Beteiligung von Privatpersonen. Das können sanierungswillige Eigentümerinnen und Eigentümer sein, die ihre Immobilie in neuem Glanz erstrahlen lassen möchten; aber auch Investorinnen und Investoren, die mit Ideen und Engagement neue Impulse setzen wollen. Angesprochen werden zudem Familien, die in Weißenfels Wurzeln schlagen und ein Stück Heimat aufbauen möchten sowie junge Menschen, die sich ein bezahlbares, Zuhause in historischem Ambiente wünschen. Auch für Eigentümergemeinschaften, die gemeinsam etwas Großes schaffen wollen, ist das Sanierungsgebiet attraktiv. Besonders willkommen sind zudem Handwerkerinnen und Handwerker, Architektinnen und Architekten, Künstlerinnen und Künstler sowie alle, die ihr Können in einem Herzensprojekt unter Beweis stellen und das Quartier mit Leben füllen möchten. Denn die Neustadt wird von den Menschen geprägt, die hier wohnen, arbeiten, träumen und gestalten.

Zu tun gibt es jede Menge. Zahlreiche Gebäude in dem Gebiet weisen bauliche Mängel auf. Hinzu kommen viele Baulücken. Einige Grundstücke sind nicht zugänglich. Es fehlt an Grünanlagen und Freiräumen. Es gibt Defizite beim fließenden Verkehr und beim Radverkehr. Die technische Infrastruktur und die energetische Beschaffenheit der Bebauung sind mangelhaft. Es fehlt an kulturellen und sozialen Angeboten. Aufgrund dieser Schwächen ist der Wohnungsleerstand groß.

Die Vorteile für Sanierungswillige

Die vielen Herausforderungen sind zugleich eine Chance, denn dank der Ausweisung des Sanierungsgebietes gibt es attraktive steuerliche Vorteile für alle, die anpacken wollen. So können Sanierungswillige im Gebiet „Neustadt Gründerzeit“ Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich deutlich höher abschreiben als bei gewöhnlichen Immobilien. Die steuerliche Begünstigung gilt für selbstgenutztes Wohneigentum über zehn Jahre und für vermietete Immobilien über zwölf Jahre. Bestimmte Erhaltungsmaßnahmen und laufende Instandsetzungsarbeiten können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich ist die Nutzung von Förderprogrammen denkbar, wie beispielsweise die Förderungen des Bundes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Konkret lohnt sich die Steuerersparnis beispielsweise für Familien, die einen höheren Grenzsteuersatz zahlen. Gemeinsam veranlagte Ehepaare mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen zwischen 70.000 und 80.000 Euro können von einer Investition im Sanierungsgebiet profitieren, weil die hohen Abschreibungen das zu versteuernde Einkommen senken und somit die monatliche Belastung durch einen Kredit verringern.

Um von den Vorteilen aus der Festsetzung des Sanierungsgebietes profitieren zu können, muss die Stadt Weißenfels in einer Bescheinigung bestätigen, dass das Gebäude im Sanierungsgebiet liegt und die Maßnahmen den städtebaulichen Zielen entsprechen. Die baulichen Planungen und Maßnahmen müssen deshalb zwingend frühzeitig vor Baubeginn mit der Stadtplanung, dem Amt für Bauaufsicht und der Denkmalschutzbehörde der Stadt Weißenfels abgestimmt werden. Die Stadt Weißenfels fordert zudem vor Baubeginn den Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der beauftragte Sanierungsträger begleiten Investorinnen und Investoren bei ihrem Bauvorhaben und unterstützen sie bei Fragen rund um Planung, Genehmigung und den Sanierungsprozess.

Luxussanierungen, Neubauanteile und Dachausbauten sowie nicht genehmigte Maßnahmen sind nicht förderfähig und nicht steuerlich abzugsfähig. Die steuerliche Beurteilung obliegt letzten Endes immer der Finanzbehörde. Deshalb ist auch eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater oder das Finanzamt ratsam, um die individuellen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen. Die Kommune kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder steuerliche Berechnungen durchführen.

Weitere Vorteile für die Stadt Weißenfels

Mit der Ausweisung des Sanierungsgebietes wird die Entwicklung in der Neustadt nicht nur gefördert, sondern auch stärker gefordert. Die Stadt Weißenfels erhält nämlich auch eine weitreichendere Handhabe gegenüber Immobilienspekulanten und untätigen Privateigentümern. Oberbürgermeister Martin Papke kündigte bereits öffentlich an, härtere Bandagen anzulegen und Sanierungsverpflichtungen auszusprechen. Ein weiterer zentraler Vorteil: Die Stadt Weißenfels wird im Grundbuch als berechtigte Stelle eingetragen. Das bedeutet, dass ein Immobilienverkauf im Sanierungsgebiet nur mit Zustimmung der Kommune erfolgen kann. So lässt sich verhindern, dass Immobilien zu überhöhten Fantasiepreisen an spekulative Investoren veräußert werden. Stattdessen behält die Stadt die Kontrolle darüber, wer Eigentümer wird – und kann gezielt sanierungswillige Privatpersonen, Familien oder lokale Handwerksbetriebe bevorzugen.