Stadtratssitzung September 2026
Der Weißenfelser Stadtrat kam am 3. September 2026 zur Sitzung im Ratssaal am Kloster zusammen. Insgesamt 26 Stadträte waren bei der Sitzung anwesend. Themen der Tagesordnung waren unter anderem:
Beschlüsse
– Hauptsatzung der Stadt Weißenfels –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Weißenfels beschlossen (15 Stimmen dafür, 10 dagegen, 1 Enthaltung). Die Änderungen betreffen die Ortschaften. Bislang waren die Bestimmungen in einzelnen Regelungen der Ortschaften enthalten. Nun werden sie einheitlich zusammengefasst, wobei sich strikt an den gesetzlichen Vorgaben aus dem Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt orientiert wird. Mit der Zusammenfassung der Regelungen ist ausdrücklich keine Änderung der Rechte und Befugnisse der Ortschaften verbunden (Zuständigkeiten, Mitwirkungsrechte, …). Die Anpassung dient ausschließlich der Vereinheitlichung und redaktionellen Straffung.
– Mops mit der Zipfelmütze –
Der Weißenfelser Stadtrat hat beschlossen, dass die historische Sandsteinfigur „Mops mit der Zipfelmütze“ auf den Marktplatz verlagert wird (23 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltung). Um auf dem Marktplatz eine größtmögliche Bewegungsfreiheit für Veranstaltungen zu belassen, wird die Skulptur auf der Südseite des Marktes (Leipziger Straße) positioniert. Die Räte haben festgelegt, dass eine klare Sicht zum Ursprungsbezug, dem Gebäude Markt 6*, bestehen soll. Auf diese Weise bleibt der historische Bezugspunkt erhalten und die Gebäudefassade selbst wird nicht beeinträchtigt. Der neue Standort ermöglicht zudem eine Sichtachse zum Schloss Neu-Augustusburg. Damit lässt sich nicht nur städtebaulich eine Verbindung zwischen beiden Denkmälern erklären. Die Skulptur vom sitzenden Hund mit Schlafmütze könnte sich auch zum Selfie-Spot entwickeln und wertet damit den Marktplatz auf. Der Mops wird zudem einen etwa vier Meter hohen Sockel erhalten. Auch eine Informationstafel ist vorgesehen, für die bereits ein Spender gefunden wurde. Ziel ist es, die Maßnahme noch im Oktober 2026 umzusetzen. Sie soll komplett über Spenden finanziert werden.
Aktuell befindet sich der „Mops mit der Zipfelmütze“ nicht in prominenter Lage. Domizil ist der Parkplatz in der Leipziger Straße hinter dem Gebäude Markt 6. Dort hebt sich der helle Sandstein kaum von der Schlosshangmauer ab. Der Mops wird nur wahrgenommen, wenn Personen gezielt nach ihm suchen. Sowohl die Plastik als auch der geschichtliche Bezug geraten zunehmend aus dem öffentlichen Bewusstsein. Die Stadt Weißenfels möchte das Potenzial der etwa zwei Meter hohen Figur künftig stärker nutzen und den Mops besser in Szene setzen. Die Versetzung der Hundeskulptur stellt deshalb eine gezielte kulturhistorische und touristische Neuinszenierung dar.
Im Vorfeld des Beschlusses fanden seitens der Stadt Weißenfels Gespräche mit den Mitgliedern des Weißenfelser Gästeführervereins statt, die sich positiv zu den Plänen äußerten und den „Mops mit der Zipfelmütze“ künftig stärker in ihre Stadtführungen einbeziehen möchten. Darüber hinaus liegt der Stadt Weißenfels ein Unbedenklichkeitsschreiben der Denkmalschutzbehörde vor.
*Hintergrund:
Die Sandsteinfigur „Mops mit der Zipfelmütze“ wurde im Jahr 1927 durch den Weißenfelser Kunstmaler und Bildhauer Professor Erich Haase geschaffen. Sie ist eine Würdigung der in Weißenfels geborenen Schriftstellerin Louise von Francois, die in ihrem Roman „Die letzte Reckenburgerin“ Bezug zum Gebäude am Markt 6, den sogenannten Alten Sächsischen Hof, nimmt. Sie selbst verbrachte ihre Kinder- und Jugendjahre in dem Haus und bezeichnete es in ihrem Buch aufgrund des hohen Daches, der markanten Toranlage und der Fensteranordnung als „Mops mit der Zipfelmütze“. Die Sandsteinfigur verbindet damit auf einzigartige Weise Stadtgeschichte, Literaturgeschichte, Baukultur und vergessene lokale Identität miteinander.
– Förderrichtlinie für private Bauvorhaben im Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ –
Der Weißenfelser Stadtrat hat eine Förderrichtlinie für private Bauvorhaben im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ beschlossen (25 Stimmen dafür, 1 Enthaltung). Das Fördergebiet in der Neustadt umfasst auf einer Gesamtfläche von 45,3 Hektar die Gründerzeitquartiere (ausgenommen ist die Schlachthofstraße), das gewerblich geprägte Quartier Nordstraße und Weinbergstraße, den sozialen Infrastrukturbereich Novalisstraße, Körnerstraße und Müllnerstraße sowie stadtbildprägende und identitätsstiftende Objekte wie das Gloria, das Intex und das Kulturhaus. Die Gebietsgrenzen sind identisch mit dem Sanierungsgebiet „Neustadt Gründerzeit“.
Förderschwerpunkte sind Maßnahmen zur Erhaltung der Bausubstanz (u.a. Dach, Fassade), Entsiegelung, Entkernung und Begrünung der Innenhöfe sowie im Einzelfall umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an stadtbildprägenden Gebäuden. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten und ist begrenzt auf 100.000 Euro pro Objekt. Über die Vergabe der Fördermittel entscheiden die politischen Gremien der Stadt Weißenfels entsprechend ihrer Vergabeermächtigung.
Die Stadt Weißenfels wurde mit der Neustadt Ende des Jahres 2025 in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen. Es ist bereits das zweite Fördergebiet im Rahmen der Städtebauförderung. Mit der Altstadt/ Weißenfels-Mitte ist die Kommune Teil des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“. In beiden Gebieten sollen kommunale Baumaßnahmen durch Maßnahmen privater Dritter ergänzt werden. Voraussetzung für die Weiterreichung von Städtebaufördermitteln an Privatinvestoren ist eine kommunale Förderrichtlinie. Im Fördergebiet Altstadt/ Weißenfels-Mitte wird dieses Vorgehen bereits praktiziert. Für die Neustadt wurde mit dem Stadtratsbeschluss jetzt die Voraussetzung dafür geschaffen.
– Klimakonzept für Fördergebiet „Lebendige Zentren“ –
Der Weißenfelser Stadtrat hat den Entwurf des Klimakonzeptes für das städtebauliche Fördergebiet „Lebendige Zentren“ beschlossen (25 Stimmen dafür, 1 Enthaltung). Das Konzept wird im Amtsblatt und auf der städtischen Internetseite veröffentlicht, sodass Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben können. Die Stadt Weißenfels wurde mit der Altstadt und Weißenfels-Mitte vom Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Parallel zu den geplanten städtebaulichen Maßnahmen muss die Kommune entsprechend der Förderregeln pro Programmjahr auch zwei Klimamaßnahmen benennen. Für die Umsetzung hat die Stadt Weißenfels aber einige Jahre Zeit.
Das Klimakonzept wurde von einem externen Büro aus Jena erstellt. Es enthält 30 Maßnahmen im Fördergebiet, die kurz-, mittel- oder langfristig umgesetzt werden können. In dem Konzept findet sich zudem eine Klimaanalyse und eine Klimabewertung des Fördergebietes wieder. In die Erarbeitung des Klimakonzeptes wurden relevante Akteure wie beispielsweise die Stadtwerke Weißenfels, die Energienetze Weißenfels, die Abwasserbeseitigung Weißenfels AöR, die WVW, die WBG, das Landesverwaltungsamt, das Kompetenzzentrum Wasserwirtschaft, die KEWOG und der Burgenlandkreis einbezogen. Förderfähig sind zum Beispiel Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel wie energetische Gebäudesanierung, Bodenentsiegelung, Flächenrecycling, die Nutzung klimaschonender Baustoffe, die Schaffung von Grünflächen, die Begrünung von Bauwerken oder Verkehrsflächen, die Erhöhung der Biodiversität und die Annäherung an einen naturnahen Wasserhaushalt. Auch die Verbesserung der klimafreundlichen Mobilität und die Revitalisierung von Brachflächen kann mit Fördermitteln unterstützt werden. Das Klimakonzept für die Altstadt und Weißenfels-Mitte sieht unter anderem einen verschatteten Aufenthaltsbereich auf dem Marktplatz, die Errichtung eines Trinkbrunnens, die Grüngestaltung des Südhangs des Schlosses, die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Süddach des Südflügels von Schloss Neu-Augustusburg, die Aufwertung der Grünanlage „Himmelbett“ (nördlich der Marienstraße), die Erweiterung des Parkplatzes Töpferdamm als Wohnmobilstellplatz, neues Straßenbegleitgrün in der Waltherstraße, die klimaresiliente Gestaltung der Grünflächen an der Naumburger Straße, multifunktionale Rückhalteflächen im Stadtpark und klimaresiliente Ersatzpflanzungen im Stadtpark vor.
– Milchviehanlage Reichardtswerben –
Der Weißenfelser Stadtrat hat sein Einvernehmen für Änderungen an der Milchviehanlage Reichardtswerben erteilt (23 Stimmen dafür, 1 dagegen, 2 Enthaltungen). Die Milchviehanlage wird von der Saaleaue Landwirtschaftsgesellschaft mbH im Nordosten der Ortschaft Reichardtswerben am Stammweg betrieben. Das Unternehmen plant eine Erweiterung der vorhandenen Rinderhaltungsanlage. Die Kapazität soll mehr als verdoppelt werden; von aktuell 2.270 auf 5.130 Rinderplätze (840 Kälber, 1.290 Jungrinder, 3.000 Milchrinder). Damit verbunden sind Baumaßnahmen, die der Umsetzung der Haltungsform Stufe 3 zur Verbesserung des Tierwohls dienen. Unter anderem sollen drei neue Milchviehställe für jeweils 850 Milchkühe südlich der bisherigen Anlage errichtet werden. Auch der Neubau eines Rinderstalls mit 450 Plätzen ist geplant. Die sechs Hochsilos sollen abgerissen werden und das bisherige Fahrsilo wird zu einer großen Siloplatte umgebaut. Zudem sind die Errichtung eines Beckens für Niederschlagswasser und eines Beckens für Silage-Sickersaft im nordwestlichen Bereich der Anlage vorgesehen.
– Kommunale Wärmeplanung –
Der Weißenfelser Stadtrat hat die Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung beschlossen (25 Stimmen dafür, 1 Enthaltung). Die Aufgabe soll von einem externen Planungsbüro ausgeführt werden. Die Stadt Weißenfels beginnt mit der Ausschreibung, sobald seitens des Landes eine entsprechende Anordnung mit Musterleistungsverzeichnis für die Kommunen vorliegt. Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Weißenfels muss bis 30. Juni 2028 abgeschlossen sein und dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen vorliegen.
Das Wärmeplanungsgesetz des Bundes und das Wärmeplanungsausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verpflichten die Gemeinden dazu, eine Wärmeplanung aufzustellen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das langfristig eine klimaneutrale, bezahlbare und verlässliche Wärmeversorgung in Weißenfels sicherstellen soll. Ermittelt werden der heutige und der zukünftige Wärmebedarf, vorhandene Potenziale erneuerbarer Energien und kommunale Strategien für die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Die Kommune erhält einen Orientierungsrahmen für künftige Investitions- und Infrastrukturentscheidungen. Die Wärmeplanung enthält jedoch keine Pflichten für Grundstückseigentümer und Unternehmen.
– Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet –
Der Burgenlandkreis hat zusammen mit Weißenfels, Lützen und Hohenmölsen das Ziel, am Verkehrsknotenpunkt Autobahn A9 und Bundesstraße B91 ein Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet (IKIG) zu entwickeln. Die Umsetzung dieser Absichten begleitet die Stadt Weißenfels bauplanungsrechtlich. Der Weißenfelser Stadtrat hat deshalb für die Ortschaft Langendorf den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (21 Stimmen dafür, 5 dagegen). Dieser besteht auch der Planzeichnung, der Begründung und einem Umweltbericht. Die Öffentlichkeit wurde im Vorfeld beteiligt. Hinweise und Anregungen wurden entsprechend der Abwägung in den Entwurf eingearbeitet.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans werden die etwa 118 Hektar großen Flächen an der A9, die aktuell größtenteils landwirtschaftlich genutzt werden, zu einer gewerblichen Baufläche umgewidmet.
Hintergrund:
Die Entwicklung des Interkommunalen Gewerbegebietes ist ein Leuchtturmprojekt des Strukturwandels in Sachsen-Anhalt. Nach dem Ausstieg der Gemeinde Teuchern umfasst das geplante Industrie- und Gewerbegebiet (IKIG) an der A9 nur noch eine Fläche von 265 Hektar anstatt der ursprünglich geplanten 400 Hektar. Das Projekt verkleinert sich somit erheblich, da Teuchern keine Flächen mehr zur Verfügung stellen wird. Mit dem IKIG sollen Unternehmen Möglichkeiten zur Expansion und Neuansiedlung erhalten und dadurch hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden. Attraktiv sind vor allem die zentrale Lage in Mitteldeutschland und die Anbindung an die Autobahn A9, die Bundesstraße B91 sowie die Autobahnen A38 und die A4. Auch das Luftdrehkreuz Leipzig/Halle befindet sich in mittelbarer Nähe. Bei der Erschließung des Gewerbegebietes wird ein Augenmerk auf Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit gelegt. So ist unter anderem die Versorgung mit grünem Wasserstoff geplant. Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen zudem möglichst innerhalb des Gebietes umgesetzt werden, sodass die Flächenversiegelung vor Ort reduziert wird.
Der Burgenlandkreis ist wirtschaftlich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen, insbesondere aus den Bereichen Lebensmittelindustrie, Metallverarbeitung, Maschinenbau, Logistik und Großhandel geprägt. Einen besonderen Stellenwert nehmen die chemische Industrie und die Braunkohlewirtschaft ein. Mit dem geplanten Ausstieg aus der Kohleverstromung steht dem Burgenlandkreis ein umfassender wirtschaftlicher Umbruch bevor. Die Herausforderung besteht darin, neue Perspektiven für Wertschöpfung und Beschäftigung in der Region zu eröffnen.
Bestehende Gewerbegebiete in der Region weisen nur kleine zusammenhängende Flächenkapazitäten von maximal fünf Hektar auf. Größen von zehn Hektar, wie aktuell oft von Investoren nachgefragt, sind nicht existent. Dieser Bedarf kann an den bestehenden Gewerbestandorten im südlichen Sachsen-Anhalt nicht gedeckt werden.
– Südtangente –
Der Weißenfelser Stadtrat hat sich einstimmig für die B2.1-Variante des geplanten Baus der Südtangente (B87-Ortsumgehung Weißenfels-Süd) ausgesprochen. Bei dem Trassenverlauf wird auch die geplante JVA Sandberg berücksichtigt. Zudem führt die Straße nicht durch bebaute Teile der Ortschaft Langendorf, wie das in einer anderen Variante der Fall war. Die Stadträte forderten die Stadtverwaltung zudem auf, die Landesbaubehörde Sachsen-Anhalt Regionalbereich Süd, die für den Bau der Südtangente zuständig ist, darauf hinzuweisen, dass der Trassenverlauf bei dieser Variant über das Grundstück der Firma Wernsing Food GmbH führt, welches in dem Bereich mittlerweile bebaut ist. Die Bebauung ist bei der weiteren Planung zu beachten.
– Flora Palast –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig beschlossen, den Flora Palast auf dem Gelände der Gärtnerei Wiegand in der Ortschaft Burgwerben zum Außentrauungsort des Standesamtes zu widmen. Die Trauungen werden unter dem großen Kuppeldach im Eingangsbereich stattfinden. Hochzeitspaare haben somit die Möglichkeit, die standesamtliche Eheschließung und die anschließende Hochzeitsfeier an einem Ort miteinander zu verbinden.
Die hoheitliche Durchführung der Eheschließung liegt beim Standesamt der Stadt Weißenfels. Termine können ausschließlich in Abstimmung mit dem Standesamt festgelegt werden. Die Eheschließung im Flora Palast begründet keinen Anspruch auf die Nutzung der Anlage als Eventlocation. Absprachen zu einer möglichen Feier und zu deren Ausgestaltung (Deko, Bestuhlung, Catering und sonstige Leistungen) sind mit dem privaten Betreiber zu treffen.
– Straßenname für Einfamilienhaussiedlung auf ehemaligen Rakete-Gelände –
Die 30 neuen Einfamilienhäuser, welche die Wohnungsgesellschaft Kohle Geiseltal e.G. aktuell am Heuweg auf dem ehemaligen Gelände der Schuhfabrik Rakete errichtet, haben ab sofort eine eigene Adresse. Der Weißenfelser Stadtrat hat für die U-förmige Privatstraße der Wohnsiedlung den Namen Komarno-Weg beschlossen (16 Stimmen dafür). Damit würdigen die Stadträte mehrheitlich das 30-jährige Jubiläum mit der slowakischen Partnerstadt Komárno, welches in diesem Jahr gefeiert wird.
Im Vorfeld des Beschlusses wurde die Straßenbenennung kontrovers diskutiert. Sechs Räte stimmten für Emma-Murr-Weg, vier Räte enthielten sich ihrer Stimme. Grund: In einem älteren Stadtratsbeschluss wurde festgelegt, dass bei künftigen Straßenbenennungen vorrangig Frauen als Namensgeberinnen gewählt werden sollen. Ziel ist es, die im Weißenfelser Straßenverzeichnis bislang deutlich unterrepräsentierte Sichtbarkeit von Frauen zu stärken. Eine Abweichung von dieser Vorgabe ist demnach nur bei gravierenden Gründen möglich. Einige Ratsmitglieder sahen im Städtepartnerjubiläum keinen hinreichenden Grund, von diesem Grundsatz abzuweichen. Dennoch fiel die Mehrheit der Stimmen auf den Komarno-Weg.
Hintergrund Emma Murr:
Emma Murr war mit dem katholischen Schuhmacher Friedrich Murr verheiratet. Im Jahr 1905 zogen beide nach Weißenfels in die Schillerstraße 15 und machten sich als Schuhmacher selbständig. Friedrich Murr starb kurz vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Die Fabrik der Familie wurde von den Machthabern als jüdisch angesehen und enteignet. Immer unerträglicher wurde die Lage der Juden und damit auch das Leben von Emma Murr. Nach Schikanen, Verboten, Enteignungen und Verhaftungen wurde sie ins Konzentrationslager Ravensbrück gebracht und 1942 in der Tötungsanstalt Bernburg ermordet. In der Schillerstraße 15 erinnert ein sogenannter Stolperstein – eine im Boden verlegte kleine Gedenktafel – an ihr Schicksal. Der vorgeschlagene Straßenname sollte Bezug auf die historisch prägende Schuhindustrie und auf die Weißenfelser Neustadt nehmen und zugleich an eine starke Frau und das jüdische Leben in Weißenfels erinnern.
– Entschädigungssatzung für Freiwillige Feuerwehr –
Der Weißenfelser Stadtrat hat einstimmig eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Weißenfels beschlossen. Die Stadtverwaltung wurde aufgefordert, die Entschädigungssatzung dementsprechend zu ändern und zum Beschluss vorzulegen.Künftig wird die Entschädigungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt als Bezugsgröße für die Entschädigungen genutzt. Darin werden unter anderem Obergrenzen für Entschädigungen der Ehrenamtler festgelegt. Da bei Pauschalen und Sitzungsgeldern der Stadträte der Rahmen zur Obergrenze ausgenutzt wird, soll im Sinne einer Gleichbehandlung gleiches nun auch für Feuerwehrleute gelten (91,5 Prozent des verfügbaren Rahmens).
Die Stadträte folgten mit ihrem Beschluss den Forderungen der Wehrleitung. Sie bestätigten Anträge der CDU-Fraktion und der Fraktion „Bürger für Weißenfels/ Landgemeinden“. Die Räte sprachen sich gegen den Vorschlag der Stadtverwaltung aus, die eine pauschale Erhöhung der Aufwandsentschädigung von durchschnittlich 10,6 Prozent vorgeschlagen hatte.
Der Vorschlag der Stadtverwaltung wäre mit Mehrkosten in Höhe von 12.800 bis 14.300 Euro verbunden gewesen. Werden die Obergrenzen der Entschädigungsverordnung, wie im Stadtratsbeschluss gefordert, ausgenutzt, ist mit Mehrkosten in Höhe von 34.300 bis 35.8000 Euro zu rechnen. Die Stadträte sehen in der Mehrbelastung für den städtischen Haushalt einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Stadt Weißenfels. Die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden stehen Tag und Nacht bereit, um bei Bränden, technischen Hilfeleistungen, Unfällen, Unwettern und weiteren Einsatzlagen schnell und zuverlässig Hilfe zu leisten. Dabei setzen sie sich Gefahren aus. Zudem sind die Anforderungen an die Feuerwehr in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen (Ausbildung, Fortbildung, Technik, Führungsverantwortung, …). Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen soll ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung sein. Zudem soll sie dabei helfen, weiterhin neue Ehrenamtliche für die wichtige Feuerwehrarbeit und für Leitungsfunktionen gewinnen zu können.