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Unfall oder besonderen Vorfall im Bergbau melden

In Ihrem Bergbaubetrieb hat sich ein Unfall ereignet oder es hätte ein solches Betriebsereignis passieren können - mit Gefahr für Menschen oder den Betrieb? Solche Vorfälle müssen Sie melden. 

Volltext

In Ihrem Bergbaubetrieb ist es zu einem Unfall oder einem gefährlichen Vorfall gekommen? Dann müssen Sie folgendes sofort melden:

  1. Betriebsereignisse, die zum Tod oder zu schweren Verletzungen einer oder mehrerer Personen geführt haben oder führen könnten, und
  2. Betriebsereignisse, deren Kenntnis wichtig ist, um Gefahren für Leben und Gesundheit von Beschäftigten oder Dritten zu hüten beziehungsweise zu beseitigen oder die für den sicheren Betrieb besonders bedeutsam sind.

Verfahrensablauf

Sie können besondere Betriebsereignisse online über die Plattform »BergPass« oder direkt bei Ihrer zuständigen Bergbehörde anzeigen.

Wenn Sie besondere Vorfälle oder Unfälle online über die Plattform "BergPass" anzeigen wollen:

  • Rufen Sie die Online-Plattform »BergPass« auf und melden Sie sich an.
  • Für die Anmeldung benötigen Sie ein »Mein Unternehmenskonto« oder eine bundID.
  • Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es vollständig und wahrheitsgemäß aus.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie das Formular ab.

Wenn Sie besondere Betriebsereignisse direkt bei der zuständigen Bergbehörde anzeigen möchten:

  • Setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung und stimmen Sie die erforderlichen Unterlagen ab.
  • Reichen Sie die Anzeige und alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.

Weiterer Ablauf: 

  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und die eingereichten Unterlagen. 
  • Sollten Unterlagen fehlen oder weitere Veranlassungen erforderlich sein, wird sich die Bergbehörde mit Ihnen in Verbindung setzen.

Erforderliche Unterlagen

-    Beschreibung der Gefahrenlage oder des Betriebsereignisses und deren Folgen
-    Fotos, wenn vorhanden

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist. Sie müssen die Anzeige unverzüglich einreichen, also ohne schuldhaftes Zögern.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt wesentlich von der Art des Betriebsereignisses ab.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf möglich, da keine behördliche Entscheidung getroffen wird.