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Unfall mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen anzeigen

Unfälle mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei denen ein Mensch erheblich verletzt oder getötet wurde, müssen Sie unverzüglich der Arbeitsschutzbehörde melden.

Volltext

Kommt es bei Ihnen im Unternehmen zu einem Unfall mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen und wird dabei ein Mensch erheblich verletzt oder getötet, müssen Sie dies melden. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin beziehungsweise verantwortliche Person im Unternehmen müssen Sie den Vorfall bei der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

Dies gilt für Unfälle im Zusammenhang mit folgenden Anlagen:

  • Aufzugsanlagen wie Personenaufzüge, Güteraufzüge oder Fassadenbefahranlagen
  • Druckanlagen wie Dampfkesselanlagen oder Druckbehälteranlagen
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Unfällen mit diesen Arbeitsmitteln müssen Sie ebenfalls melden:

  • Krane wie Laufkatzen, Dreh- oder Schwimmkräne
  • Flüssiggasanlagen mit brennbaren Gasen
  • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik wie Beleuchtungs- und Oberlichtzüge, Bildwände oder Kamera-Supportsysteme

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie die Anzeige des Ereignisses unverzüglich mir allen erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde teilt Ihnen mit ob weitere Unterlagen (beispielsweise eine Beurteilung durch eine zugelassene Überprüfungsstelle) benötigt werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beziehungsweise verantwortliche Person in einem Unternehmen.
  • Es sind Menschen zu Schaden gekommen bei Verwendung folgender bestimmter Arbeitsmittel oder überwachungsbedürftiger Anlagen:
    • Aufzugsanlagen
    • Druckanlagen
    • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
    • Krane
    • Flüssiggasanlagen
    • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik

Erforderliche Unterlagen

  • formlose Anzeige des Unfalls mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen mit den folgenden Angaben:
    • Adresse des Unternehmens
    • Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau- oder Montagestelle am Unfallort
    • Datum des Ereignisses
    • Art und Kurzbeschreibung des Unfalls wie Explosion, Medienaustritt oder Absturz
    • Anzahl der verletzten oder getöteten Personen
    • beteiligtes Arbeitsmittel
    • ggf. einbezogene zugelassene Überwachungsstelle sowie Stelle zur Ursachenermittlung gemäß Anhang 2 und 3 der Betriebssicherheitsverordnung
    • Kurzbeschreibung zu Schäden und bereits von Ihnen veranlassten Maßnahmen
  • gegebenenfalls Fotos oder Videos
  • auf Nachfrage folgende Unterlagen:
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Nachweis, dass eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung erstellt hat
    • Angaben zu den verantwortlichen Personen
    • Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
    • Nachweise der regelmäßigen Unterweisungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    • Betriebsanweisung

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen den Unfall unverzüglich anzeigen.

Formulare

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Rechtsgrundlage(n)