Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen
Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Volltext
Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.
Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe:
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Landesprüfungsamt ein.
- Per Post erhalten Sie dann die Anerkennungsentscheidung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Ansprechpunkt
Das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ist zuständig, wenn Sie
- an einer medizinischen Fakultät in Sachsen-Anhalt zugelassen oder eingeschrieben sind
- oder , wenn Sie noch nicht zugelassen oder eingeschrieben sind und in Sachsen-Anhalt geboren wurden
Sind Sie noch nicht eingeschrieben und wurden Sie im Ausland geboren, ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig.
Voraussetzungen
- Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.
Erforderliche Unterlagen
Studium im Inland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Studium im Ausland:
- Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
Kosten
- Die Gebühr richtet sich nach der Anzahl der anzurechnenden Leistungen.
Zudem müssen Sie die Portokosten übernehmen.
Gebühr: Mindestens 55,00 EUR, höchstens 90,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei originalsprachigen Unterlagen müssen Sie diese übersetzen lassen und von einem vereidigten Dolmetscher beglaubigen lassen.