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Sterbefall auf deutschem Seeschiff beurkunden

Wenn eine Person während einer Reise auf einem deutschen Seeschiff verstirbt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Tod in seinem Sterberegister.

Volltext

Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die deutsche Bundesflagge führt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Tod.

Dazu verfasst die Schiffsführerin oder der Schiffsführer ein Protokoll, das sie oder er an das Standesamt I in Berlin sendet.

Sie müssen den Tod bei der Schiffsführerin oder dem Schiffsführer melden, wenn Sie bei dem Sterbefall anwesend waren oder ihn bemerkt haben.

Die Beurkundung im deutschen Sterberegister erfolgt in jedem Fall, auch wenn die verstorbene Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Im Standesamt I erhalten Sie als Familienmitglied oder als Person mit einem berechtigten Interesse auch die Sterbeurkunde der verstorbenen Person.

Ansprechpunkt

Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte. Hatte die verstorbene Person keinen Inlandswohnsitz, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls auf einem ausländischen Seeschiff stellen Sie beim zuständigen deutschen Standesamt.

  • Nehmen Sie schriftlich, telefonisch oder persönlich mit dem zuständigen deutschen Standesamt Kontakt auf, schildern Sie Ihr Anliegen und erfragen Sie die von Ihnen vorzulegenden Unterlagen.
  • Stellen Sie den Antrag auf Nachbeurkundung und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Nachweise und nimmt gegebenenfalls die Nachbeurkundung des Sterbefalls vor.
  • Sie haben die Möglichkeit die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde gebührenpflichtig bei demselben Standesamt zu beantragen.

Voraussetzungen

  • Der Sterbefall hat sich auf einem deutschen Seeschiff während einer Reise ereignet.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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