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Sich an der Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (Entwicklungssatzung) beteiligen

Sie können sich an den vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beteiligen, wenn Sie von dieser betroffen sind.

Volltext

Wenn Kommunen bedeutende Stadtentwicklungsvorhaben umsetzen wollen, führen sie eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durch.

Dies gilt zum Beispiel bei folgenden Vorhaben:

  • Errichtung eines neuen Wohngebiets am Stadtrand
  • Umfunktionieren eines ehemaligen militärischen Truppenübungsgeländes in ein Wohngebiet
  • Umbau einer größeren (auch innerstädtischen) Industrie- oder Bahnbrache

Die Gemeinde führt frühzeitig vorbereitende Untersuchungen (VU) durch über:

  • Notwendigkeit
  • Ausgangssituation
  • Ziele
  • Durchführbarkeit

Wenn Sie die geplante städtebauliche Entwicklungsmaßnahme in irgendeiner Form betrifft, können Sie sich beteiligen.

Das ist möglich für:

  • betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Mieterinnen und Mieter
  • Pächterinnen und Pächter
  • sonstige Betroffene, jeweils sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen
  • Träger öffentlicher Belange im Untersuchungsgebiet. Dies sind Behörden aber auch Unternehmen, die wichtig für die städtische Infrastruktur sind, zum Beispiel:
    • Verkehrsbehörden und -betriebe
    • Baubehörden
    • Telekommunikationsunternehmen
    • Wasserbetriebe

Sie können dafür eine Stellungnahme abgeben oder bei öffentlichen Veranstaltungen Ihre Belange einbringen, zum Beispiel bei:

  • Bürgerforen
  • Workshops
  • Infoabenden
  • online-Befragungen

Sie können sich sowohl vor Ort als auch digital beteiligen.

Träger öffentlicher Belange können Stellungnahmen abgeben, sofern sie betroffen sind.

Die Ergebnisse der Beteiligung sind Teil der vorbereitenden Untersuchungen. Sie werden bei dem Erlass einer sogenannten Entwicklungssatzung geprüft und fließen in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ein. In der Entwicklungssatzung wird festgelegt, wie ein bestimmtes Gebiet einer Gemeinde unter festgelegten Gesichtspunkten weiterentwickelt werden soll.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Behörde gibt den Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchung für die städtebauliche Entwicklung eines Gebietes öffentlich bekannt.
  • Die zuständige Behörde teilt in der Bekanntmachung mit, welche Kommunikationswege Sie für die Beteiligung nutzen können. Gibt es für die Beteiligung eine Frist, wird diese ebenfalls mitgeteilt.
  • Grundsätzlich können Sie sich als Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen wie folgt äußern oder Stellung zu den geplanten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nehmen:
    • online
    • schriftlich
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde oder
    • während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
  • Wenn Sie als verantwortliche Person eines Trägers öffentlicher Belange betroffen sind, sollen Sie digital eine Stellungnahme abgeben.
  • Die zuständige Behörde prüft die eingegangenen Stellungnahmen. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend auf Grundlage der Vorbereitung durch die Behörde ab und entscheidet über diese.
  • Die zuständige Behörde berücksichtigt dabei private und öffentliche Belange. Das Ergebnis der Abwägung führt zu dem Beschluss der konkreten Entwicklungssatzung.

Voraussetzungen

  • Sie sind von der Entwicklungsmaßnahme betroffen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie im entsprechenden Stadtgebiet
    • wohnen,
    • arbeiten,
    • ein Grundstück oder Gebäude besitzen, mieten oder pachten,
    • ein Unternehmen führen oder
    • für einen Träger öffentlicher Belange tätig sind.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig unter anderem vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

Rechtsgrundlage(n)