Inhalt

Schaden an Gemeindestraßen und Ortsstraßen, begleitenden Gehwegen und Radwegen oder an Feldwegen und Waldwegen melden

Wenn Sie einen Schaden an einer Gemeindestraße oder Ortsstraße, dazugehörigen Gehwegen und Radwegen sowie an Feldwegen und Waldwegen bemerken, können Sie diese melden.

Volltext

Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

Für den Schaden an einer Ortsstraße und Gemeindestraße, dazugehörigen Gehwegen und Radwegen oder auf Feldwegen und Waldwegen ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich. Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Gemeinde oder kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

Um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen, sollten Sie die exakte Position nennen können.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.