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Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen

Wenn Sie eine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung durchführen möchten, müssen Sie dies in bestimmten Fällen der zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine Hunde- oder Katzenausstellungen oder eine ähnliche Veranstaltungen mit Hunden und Katzen durchführen möchten, müssen Sie das in folgenden Fällen der zuständigen Behörde anzeigen:

  • Die Veranstaltung findet in einem Gebiet mit Tollwutgefahr statt.
  • Die Tiere stammen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder aus einem Drittland.

Die zuständige Behörde kann Ihre Veranstaltung begrenzen oder verbieten, um der Verbreitung von Tierseuchen vorzubeugen oder dem Ausbruch einer solchen zu verhindern. 

Verfahrensablauf

Sie können die Hunde- oder Katzenausstellung schriftlich anzeigen.
 

  • Sie beschreiben Ihr Anliegen mit allen wichtigen Informationen.
  • Sie reichen die Anzeige mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Sie senden die Anzeige an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Anzeige entgegen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.
  • Über eine Beschränkung oder ein Verbot werden Sie informiert.

Voraussetzungen

Sie verfügen über eine Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren, wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige mit folgenden Informationen:
    • Name der veranstaltenden Person
    • Name der verantwortlichen Person
    • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
    • Angaben zu den ausgestellten Tierarten
    • Herkunftsländer der Tiere
  • wenn Sie die Hunde- oder Katzenausstellung gewerbsmäßig durchführen möchten: Erlaubnis zur Ausstellung von Tieren 
  • wenn Sie Tiere aus dem Ausland ausstellen möchten zusätzlich:
    • Tiergesundheitsbescheinigung und Belegdokumente (Impfnachweis, Nachweis über das Ergebnis der Blutuntersuchung)
    • Veranstaltungserlaubnis
    • Registriernummer
       

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen die Veranstaltung mindestens 4 Wochen vor Beginn anzeigen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in etwa 1 - 3 Wochen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.