Genehmigung einer Quarantänestation/geschlossenen Anlage beantragen
Wenn Sie mit Quarantäneschädlingen arbeiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Volltext
Die Arbeit mit Quarantäneschädlingen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, da Schädlinge große Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursachen können.
Wenn Sie mit diesen Quarantäneschädlingen arbeiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Sie dürfen Arbeiten mit Quarantäneschädlingen nur an folgenden Orten durchführen:
- Quarantänestationen: amtliche Einrichtungen, zum Beispiel bei Behörden oder staatlichen Forschungsinstituten
- Geschlossene Anlagen: private, nicht amtliche Einrichtungen, zum Beispiel bei privaten Forschungseinrichtungen, Unternehmen, oder Universitäten
Dies gilt auch für anderweitig geregelte Materialien, das heißt Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die geregelt oder verboten sind, weil Risiken für die Verbreitung von Schädlingen bestehen.
Solche Standorte können zeitlich befristet genehmigt werden, zum Beispiel für die Dauer eines Projektes.
Ist ein Standort als Quarantänestation oder Geschlossene Anlage benannt, können Sie innerhalb dieser Räumlichkeiten Arbeiten mit Quarantäneschädlingen oder anderweitig geregelten Materialien beantragen.
Die Genehmigung gilt für folgende Zwecke:
-
Nutzung von Pflanzen, beziehungsweise Pflanzenerzeugnissen, anderen Gegenstände oder Schädlingen, für:
- amtliche Tests
- wissenschaftliche Zwecke
- Bildungszwecke
- Versuche
- Sortenauslese
- Züchtungsvorhaben
- Erforschung von Pflanzen, beziehungsweise Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen mit noch unbekannten Schädlings- oder Gesundheitsrisiken
Für die Genehmigung berücksichtigt die zuständige Stelle folgende Angaben:
- Art oder Bezeichnung des spezifizierten Materials, und gegebenenfalls veröffentlichtes Referenzmaterial, einschließlich Informationen über potenzielle Vektoren
- Menge des spezifizierten Materials, Anzahl der Sendungen und Menge pro Sendung bei Mehrfachsendungen, die zur spezifizierten Tätigkeit und der Kapazität der Quarantänestation oder geschlossenen Anlage gerechtfertigt sind
- Ursprungsort des spezifizierten Materials, einschließlich Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Versenders und Anbieters, sowie geeignete Belege, falls das spezifizierte Material aus einem Drittland eingeführt werden soll
- Dauer der Tätigkeit, Zusammenfassung der Art und der Ziele der spezifizierten Tätigkeit sowie eine Spezifikation im Falle von Versuchen oder wissenschaftlichen beziehungsweise bildungsbezogenen Arbeiten zur Sortenauslese
- Verpackungsbedingungen, unter denen das spezifizierte Material verbracht oder eingeführt wird
- Name, Anschrift und Beschreibung der Quarantänestation oder der geschlossenen Anlage
- Endnutzung des spezifizierten Materials nach Abschluss der spezifizierten Tätigkeit, beispielsweise Vernichtung, Gewinnung oder Lagerung
- Methode zur Vernichtung oder Behandlung des spezifizierten Materials nach Abschluss der spezifizierten Tätigkeit, falls zutreffend
Voraussetzungen
- Sie ermöglichen eine physische Isolation der in Quarantäne oder unter Verschluss zu haltenden Schädlinge, Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände. Sie gewährleisten, dass es ohne Zustimmung der zuständigen Behörde nicht möglich ist, Zugang zu diesen zu erhalten oder sie aus den Stationen oder Anlagen zu entfernen.
-
Sie verfügen über Systeme oder Zugang zu Systemen, um folgende Materialien zu sterilisieren, zu dekontaminieren und zu vernichten, bevor Sie sie aus den Anlagen entfernen:
- befallene Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände
- Abfälle
- Ausrüstungen
- Sie verfügen über eine Festlegung und Beschreibung der Aufgaben dieser Stationen und Anlagen, der für die Ausführung dieser Aufgaben verantwortlichen Personen sowie der für die Ausführung dieser Aufgaben vorgesehenen Bedingungen.
- Sie verfügen über Personal in ausreichender Zahl und mit hinreichender Qualifikation, Ausbildung und Erfahrung.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Nachweise müssen Sie erbringen:
- Antrag
- Möglichkeit der physischen Isolation des unter Quarantäne oder Verschluss gehaltenen Materials
- Zugangsbeschränkung sowie Ausschluss nicht befugter Entnahme und Verbringung dieses Materials
- Systeme zur Sterilisierung, Dekontamination oder Vernichtung von Material, Abfällen und Ausrüstung
Folgende Unterlagen müssen am Standort im Original vorliegen und müssen Sie per Kopie als Nachweise erbringen:
- Beschreibung der Aufgaben des Standortes mit Angaben zu verantwortlichen Personen und Ausführungsbedingungen
- Personal: Aufstellung der Namen und fachlichen oder wissenschaftliche Qualifikationen mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse der für die spezifizierten Arbeiten verantwortlichen beziehungsweise in diese Arbeiten eingebundenen Personen am zu benennenden Standort
- Notfallplan zur Verhinderung der Ausbreitung sowie zur Beseitigung unbeabsichtigt vorhandener Schädlinge