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Falknerjagdschein ändern lassen

Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.

Volltext

Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Falknerjagdschein
  • Änderung von Namen oder Wohnsitz

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Jagdschein
  • Falknerjagdschein

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Rechtsgrundlage(n)

§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)