Erstattung der Reisekosten zu einer Traumaambulanz im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
Wenn Sie durch bestimmte Ereignisse, wie beispielsweise Gewalttaten, gesundheitlich geschädigt und in einer Traumaambulanz behandelt werden, können Sie eine Erstattung der Fahrtkosten beantragen.
Volltext
Traumaambulanzen bieten insbesondere Opfern körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt schnelle, frühzeitige und unbürokratische Beratung und psychologische Hilfe an, um Sie bei der Bewältigung der Tatfolgen zu unterstützen.
Bei einer Behandlung in einer Traumaambulanz können Fahrt- oder Reisekosten anfallen. Für die erforderlichen Reisen zur nächstgelegenen Traumaambulanz können Sie sich die Fahrtkosten auf Antrag erstatten lassen.
Das gilt auch für die Fahrtkosten einer notwendigen Begleitperson sowie für Ihre Kinder, wenn Sie diese mangels Betreuungsmöglichkeit mitnehmen müssen.
Die Erstattung ist auf den Betrag begrenzt, den Sie in der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels zahlen müssen. Wenn Sie ein anderes Verkehrsmittel wählen, erhalten Sie einen pauschalen Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung. Sie beträgt bei einer Autofahrt 0,20 EUR je Kilometer, für die gesamte Reise jedoch höchstens 130,00 EUR.
Sie können Leistungen in einer Traumaambulanz nur in Deutschland in Anspruch nehmen.
Ansprechpunkt
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Verfahrensablauf
Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie einen Anspruch auf die Erstattung von Fahrkosten bei Leistungen in einer Traumaambulanz haben. Sie erhalten eine Bewilligung über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.
Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen.
- Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen bestehen und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Das Fallmanagement kann bei Bedarf das weitere Verfahren und mögliche Leistungsansprüche, die über die allgemeine Aufklärungs Beratungs- und Auskunftspflicht hinausgehen, mit Ihnen besprechen.
- Bestehen Ansprüche auf soziale Entschädigungsleistungen, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
- Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
- Wurden Ansprüche auf Leistungen ermittelt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Werden keine Ansprüche ermittelt, dann erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
- Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung. Das heißt, Sie leiden unter den gesundheitlichen Folgen eines Ereignisses im Zusammenhang mit einer Gewalttat, dem Wehrdienst oder einer Impfung.
- Sie suchen wegen Ihrer anerkannten Schädigungsfolgen die nächstgelegene Traumaambulanz auf, mit der der Träger der Sozialen Entschädigung einen Vertrag abgeschlossen hat.
- Für die An- und Abreise zur nächstgelegenen Traumambulanz sind Ihnen Reisekosten entstanden.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Antrag auf Soziale Entschädigung für die Behandlung in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfe stellen, beträgt die Bearbeitungsdauer maximal 2 Wochen.