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Erlaubnis für den Erwerb von Schusswaffen in einem anderen Mitgliedstaat beantragen

Wenn Sie in Deutschland leben und eine Schusswaffe oder Munition in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) erwerben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Volltext

Wer in Deutschland lebt und eine Schusswaffe oder Munition in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) erwerben möchten, benötigt eine Erlaubnis.

Für die Erlaubnis müssen Sie folgende Angaben machen:

  • über Ihre Person:
    • Vor- und Familienname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Anschriften
    • Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisepasses oder des Personalausweises
  • über die Waffe:
    • bei Schusswaffen:
      • Anzahl und Art
      • Kaliber
      • Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 des Waffengesetzes
      • Gegebenenfalls Beschusszeichen der Ständigen Internationalen Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen (Commission internationale permanente pour l'epreuve des armes a feu portatives - CIP)
    • bei sonstigen Waffen:
      • Anzahl und Art
  • über die Munition:
    • Anzahl und Art
    • Kaliber
    • gegebenenfalls CIP-Prüfzeichen

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Waffenbehörde Ihres Landkreises. Wenn Sie in Dessau-Roßlau wohnen, wenden Sie sich ebenfalls an die Waffenbehörde.

Wenn Sie in Halle oder Magdeburg wohnen, wenden Sie sich an die jeweilige Polizeidirektion.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen finden Sie im Bescheid.