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Erlaubnis als Kindertageseinrichtung beantragen

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Wenn Sie eine Einrichtung betreiben möchten, in der Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, benötigen Sie vor Aufnahme des Betriebs eine Betriebserlaubnis.

Mit der Erlaubnis wird geprüft, ob das Wohl der Kinder in der Einrichtung gewährleistet ist. Dafür müssen insbesondere die personellen, räumlichen, fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem geeignete Betreuungskräfte, ein tragfähiges pädagogisches Konzept, geeignete Räumlichkeiten sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Förderung und zur gesundheitlichen Versorgung der betreuten Kinder.

Ansprechpunkt

An die zuständige Stelle Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.