Blaue Karte EU verlängern
Sie haben einen Hochschulabschluss und arbeiten mit der Blauen Karte EU in einem qualifizierten Job in Deutschland? Dann können Sie die Blaue Karte EU verlängern lassen.
Volltext
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker. In bestimmten Konstellationen genügt es, dass anstelle eines abgeschlossenen Hochschulstudiums eine andere berufliche Qualifikation nachgewiesen wird.
Damit Sie die Blaue Karte EU verlängern können, müssen Sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie bei der Erstbeantragung:
Sie benötigen einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch dann Ihre Blaue Karte EU verlängern, wenn Sie keinen Hochschulabschluss haben. Dann müssen Sie ein sogenanntes tertiäres Bildungsprogramm abgeschlossen haben, das mit einem Hochschulabschluss gleichwertig ist und eine mindestens dreijährige Ausbildungsdauer erfordert hat.
Bei IT-Fach- und Führungskräften kann auf einen formalen Hochschul- oder Abschluss eines tertiären Bildungsprogramms verzichtet werden und dieser durch Berufserfahrung ersetzt werden.
Auch für die Verlängerung der Blauen Karte EU müssen Sie ein konkretes Jobangebot für mindestens 6 Monate in einem Betrieb in Deutschland vorweisen.
Sie müssen mit Ihrem Job in Deutschland ein Mindestgehalt in Höhe von 50% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung verdienen, derzeit 48.300 EUR brutto.
In bestimmten Berufsgruppen, die zu den sogenannten Mangelberufen zählen, können Sie die Blaue Karte EU auch mit einem Bruttojahresgehalt von lediglich 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze, derzeit mindestens 43.759,80 EUR, verlängern lassen. In dem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Beschäftigung erneut zustimmen. Zu diesen Berufsgruppen zählen beispielsweise:
- Führungskräfte zum Beispiel in Kinderbetreuungseinrichtungen, im Gesundheits- oder Bildungswesen
- akademische Fachkräfte in der Architektur, Raum- und Verkehrsplanung
- Ärztinnen und Ärzte
Diese geringere Gehaltsschwelle gilt auch dann, wenn Ihr Hochschulabschluss weniger als 3 Jahre zurückliegt oder sie die Blaue Karte EU vor weniger als 2 Jahren erstmalig erhalten haben.
Kosten
- Kosten für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten
Gebühr: 96,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Kosten für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten
Gebühr: 93,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
- 6 Monat(e) — 4 Jahr(e)
- Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich 3 Monaten ausgestellt, höchstens jedoch für 4 Jahre. Bei Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsvertrags wird die Blaue Karte EU für 4 Jahre erteilt.
- 2 Monat(e)
- Sie müssen die Verlängerung der Blauen Karte EU spätestens 2 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.
- 1 Monat(e)