Betriebssicherheit gewährleisten und eine Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
Wenn Sie eine Tankstelle errichten, betreiben oder bestimmte Änderungen an ihr vornehmen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Volltext
Tankstellen sind ortsfeste Anlagen, die Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen mit entzündbaren Flüssigkeiten betanken. Tankstellen sind überwachungsbedürftige Anlagen.
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie eine Tankstelle:
- errichten und betreiben möchten oder
- in der Bauart oder der Betriebsweise so verändern möchten, dass die Sicherheit der Anlage beeinflusst wird.
Die Erlaubnis kann Ihnen wie folgt erteilt werden:
- beschränkt,
- befristet,
- unter Bedingungen oder
- mit Auflagen.
Wenn Ihre Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, benötigen Sie keine separate Erlaubnis. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.
Verfahrensablauf
- Reichen Sie den Antrag auf Erlaubnis der überwachungsbedürftigen Anlage mit den erforderlichen Unterlagen einschließlich des Prüfberichts der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) bei der zuständigen Behörde ein.
- Wenn eine Genehmigungspflicht nach Bundes-Immissionsschutzgesetz gegeben ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen zurück, da dann im Rahmen der notwendigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz eine Erlaubnis nach der Betriebssicherheitsverordnung mit geprüft wird.
- Die zuständige Behörde trifft ihre Entscheidung nach Prüfung und teilt sie Ihnen mit.
Voraussetzungen
- Die Anlage, für die Sie die Erlaubnis beantragen, muss eine erlaubnisbedürftige Anlage sein.
- Sie müssen die Anlage nach dem Stand der Technik errichten und betreiben.
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:
- Name, Vorname, Firmenname
- Adresse der antragstellenden Person
- Kontaktinformationen wie E-Mail, Telefonnummer und Fax
-
Art der Erlaubnis:
- Errichtung und Betrieb
- Änderung und Betrieb oder
- Teilerlaubnis
- Angabe des Betriebsorts
Unterlagen, um die Anlage beurteilen zu können:
- Antragsgegenstand
- Beschreibung der Anlage
- Beschreibung der Anlagentechnik und Wechselwirkung zu anderen Anlagen, zum Beispiel Waschanlagen
- Rohrleitungs- und Instrumentenfließschema
- Sicherheitsdatenblätter
- Beschreibung der Betriebsweise
- Nachweis einer ständig besetzten Stelle bei Betrieb ohne Beaufsichtigung
- Übersichtsplan
- Lageplan
- Grundrissplan oder Technikplan
- Ex-Zonenplan
- Explosionsschutzkonzept
- Angaben zum Brandschutz
- Beschreibung der flüssigkeitsdichten Fahrbahn mit Entwässerung und Wirkbereiche
- Berechnung der Herstellungskosten
-
Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
- Der Prüfbericht muss bestätigen, dass Sie Ihre Anlage sicher betreiben können, wenn die genannten Maßnahmen eingehalten werden.
Frist
Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.
- 2 Jahr(e)
- Die Erlaubnis erlischt, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit der Errichtung der Anlage begonnen haben.
- 2 Jahr(e)
- Die Erlaubnis erlischt, wenn Sie für die Dauer dieses Zeitraums die Errichtung der Anlage unterbrochen haben.
- 3 Jahr(e)
- Die Erlaubnis erlischt, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums die Anlage nicht betrieben haben.
Bearbeitungsdauer
- 0 — 3 Monat(e)
- Die Bearbeitungsdauer gilt ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer ist in begründeten Fällen möglich.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
- Wenn die Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen zurück, da eine Erlaubnis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mitgeprüft wird.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch:
- Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
- Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.