Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen
Wenn Sie in Deutschland den ärztlichen Beruf ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation. Ihre Approbation müssen Sie beantragen.
Volltext
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Sie haben Ihre ärztliche Ausbildung in
- einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder
- in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR, Island, Liechtenstein, Norwegen) oder
- der Schweiz oder
- einem anderen Staat (Drittstaat) absolviert?
Dann können Sie ebenfalls Ihre Approbation als Ärztin oder Arzt in Deutschland beantragen. Für die Erteilung der Approbation muss ein im Ausland abgeschlossenes Medizinstudium dem deutschen Medizinstudium gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird durch die für Sie zuständige Behörde überprüft.
Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit des Landes Sachsen-Anhalt.
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit ist zuständig, wenn Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt absolviert haben.
Voraussetzungen
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.
- Sie sind gesundheitlich geeignet, den ärztlichen Beruf auszuüben.
-
Sie haben die ärztliche Ausbildung
- in der Bundesrepublik Deutschland oder
- in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz oder einem anderen Staat (Drittstaat) erfolgreich abgeschlossen.
- Ihre im Ausland abgeschlossene Ausbildungen ist der deutschen Ausbildung gleichwertig.
-
Sie verfügen über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache.
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Bescheinigung
- Erklärung zur Straffreiheit
Beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe können Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen anfordern.
Kosten
- Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.
Gebühr: Mindestens 150,00 EUR, höchstens 250,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie Ihre Approbation innerhalb von maximal 3 Monaten.
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie bereits einen Berufsabschluss als Ärztin oder Arzt im Ausland erworben haben, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Bundes.
Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of Good Standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt.Die Bescheinigung erhalten Sie, wenn Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Sachsen-Anhalt tätig waren.