Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft beantragen
Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsführung im Inland, in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum. Zudem hat sie ein Stammkapital von mindestens EUR 1 Million.
Geschäftszweck von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ist es, durch den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen.
Um als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft tätig zu werden, müssen Sie schriftlich eine Anerkennung bei der zuständigen Behörde beantragen. Für eine Anerkennung berücksichtigt die zuständige Behörde die Vollständigkeit der Unterlagen und ob die Unternehmensbeteiligungsgesellschaft die zulässigen Geschäfte sowie die Anlagengrenzen einer Minderheitsbeteiligung einhält.
Im Anschluss teilt die Behörde dem Registergericht die Anerkennung mit, sofern diese erfolgt. Zudem macht sie die Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft im Bundesanzeiger bekannt.
Die Anerkennung verliert ihre Wirkung durch Rücknahme, Widerruf und Verzicht. Auch diese Entscheidungen werden durch die Behörde weitergegeben und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sie können frühestens einen neuen Antrag auf Anerkennung stellen, wenn die Rücknahme, der Widerruf oder der Verzicht 3 Jahre zurückliegen.
Erforderliche Unterlagen
Dem schriftlichen Antrag fügen Sie folgende Unterlagen im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift bei:
- Satzung oder Gesellschaftsvertrag in neuester Fassung
- Urkunden über Bestellung des Vorstandes, der Geschäftsführung oder Komplementärinnen und Komplementäre
-
Urkunden über Bestellung des Aufsichtsrats
- Sonderfall: Handelt es sich bei der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft um eine Kommanditgesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, wobei der Komplementär eine juristische Person ist, muss zusätzlich eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person eingereicht werden.
-
aktueller Handelsregisterauszug
- oder: Bestätigung des Registergerichts, dass der Eintrag in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt
-
Besonderheit für Verwaltungsgesellschaft der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften:
- unterliegt die Verwaltungsgesellschaft nach dem Kapitalanlagengesetzbuch der Erlaubnis- und Registerpflicht, sind über die Erteilung der Erlaubnis und über die Registrierung Nachweise einzureichen
-
für EU-Unternehmensbeteiligungsgesellschaften gilt: vergleichbare Dokumente nach geltendem Recht des Herkunftsmitgliedstaates einreichen
- idealerweise in deutscher Sprache oder in einer der in internationalen Finanzkreisen üblichen Sprache
Kosten
Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird für die Anerkennung eine Gebühr erhoben. Die Gebühr wird in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet und kann zwischen 5,00 und 5 000,00 Euro betragen.