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Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein zur Durchführung der Qualitätsweinprüfung beantragen

Wenn Sie Qualitätswein, Sekt oder Perlwein herstellen oder abfüllen, benötigen Sie eine amtliche Prüfungsnummer.

Volltext

Qualitätsweine, Sekte und Perlweine unterliegen strengen Qualitätskriterien. Wenn Sie eines dieser Erzeugnisse abfüllen und vermarkten wollen, benötigen Sie eine Prüfungsnummer.

Dies gilt für folgende Produktkategorien:

  • Qualitätswein
  • Prädikatswein
  • Qualitätsschaumwein bestimmter Anbaugebiete (b.A.)
  • Qualitätslikörwein b.A. oder Qualitätsperlwein b.A. (Wein, Qualitätsschaumwein, Likörwein, Perlwein mit geschützter Ursprungsbezeichnung)

In der Qualitätsprüfung prüft die zuständige Stelle, ob Ihre Erzeugnisse die vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten, und die Spezifikationen für die entsprechende Kategorie erfüllen.

Die Prüfungsnummer können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsbehörde/-kammer

Verfahrensablauf

In Sachsen-Anhalt besteht noch keine Möglichkeit der Online-Beantragung.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine Betriebsnummer für Qualitätsprüfungen für Wein und Sekt.
  • Sie haben einen vorschriftsmäßigen Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors, der nicht älter als 3 Monate ist.
  • Sie sind ein herstellender oder abfüllender Betrieb und beantragen die Prüfnummer für eines der folgenden Produkte:
    • füllfertigen, noch nicht abgefüllten Wein
    • abgefüllten Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (b.A.), Qualitätsschaumwein b.A., Qualitätslikörwein b.A. und Qualitätsperlwein b.A

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • vorschriftsmäßiger Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors

Sie müssen zusätzlich zu den Unterlagen 3 Probeflaschen einreichen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch