Als Apothekerin oder Apotheker auf die Approbation verzichten
Wenn Sie als Apothekerin oder Apotheker auf die Approbation verzichten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schriftlich mitteilen.
Volltext
Die Approbation als Apothekerin oder Apotheker ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Studiums und der staatlichen Prüfung erteilt.
Wenn Sie als Apothekerin oder Apotheker Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab.
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.
Voraussetzungen
- Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Verzichtserklärung
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein