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Als Apothekerin oder Apotheker auf die Approbation verzichten

Wenn Sie als Apothekerin oder Apotheker auf die Approbation verzichten möchten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle schriftlich mitteilen.

Volltext

Die Approbation als Apothekerin oder Apotheker ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Studiums und der staatlichen Prüfung erteilt.

Wenn Sie als Apothekerin oder Apotheker Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab.

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein.

Voraussetzungen

  • Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Verzichtserklärung

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Rechtsgrundlage(n)