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Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung für Witwen und Witwer beantragen

Wenn Sie als Witwe oder Witwer Anspruch auf eine monatliche Entschädigungszahlung im Rahmen der Sozialen Entschädigung haben, können Sie alternativ eine einmalige Abfindung erhalten.

Volltext

Als Witwe oder Witwer einer Person mit anerkannten Schädigungsfolgen haben Sie in einigen Fällen Anspruch auf monatliche Entschädigungszahlungen.

Anstatt dieser regelmäßigen Zahlungen können Sie auch eine einmalige Abfindung beantragen.

Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, erhalten Sie eine einmalige Abfindung in Höhe von 143.160 EUR. Damit sind alle Ansprüche abgegolten.

Wenn Sie bereits monatliche Entschädigungszahlungen erhalten haben, werden diese Zahlungen angerechnet.

Ansprechpunkt

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag Abfindung anstelle einer monatlichen Entschädigungszahlung für Witwen und Witwer prüft der Träger Ihren Anspruch bzw. die entsprechende Höhe der Abfindungszahlung . Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen. 

  • Sie können bei Bedarf einen Termin mit Ihrer Ansprechperson in der Versorgungsbehörde oder bei Ihrer zuständigen Stelle vereinbaren.
  • Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob Ansprüche auf eine Abfindung anstelle monatlicher Entschädigungsleistungen bestehen.
  • Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen. Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihre zuständige Stelle zurück.
  • Auf Basis der Unterlagen werden Ihre Ansprüche von Amts wegen ermittelt. Die Behörde teilt Ihnen das Ergebnis in Form eines Bescheids mit, der Ihnen in der Regel per Brief zugestellt wird.
  • Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen. Dazu ist der Onlineantrag auszufüllen und die notwendigen Nachweise sind hochzuladen. 
  • Die erstattungsfähigen Kosten und bewilligte Geldleistungen werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Witwe oder Witwer einer geschädigten Person und können Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten.
  • Sie haben den Bescheid über monatliche Entschädigungszahlungen vor weniger als einem Jahr erhalten.

Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:

Bewilligung einer monatlichen Entschädigungszahlung vor weniger als einem Jahr

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

  • 1 Jahr(e)
    • Sie müssen den Antrag auf Abfindung innerhalb eines Jahres nach Bewilligung der Entschädigungszahlung stellen.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsvoraussetzung ist, dass alle Pflichtangaben angegeben wurden. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach zuständiger Behörde und individuellem Fall. Eine genaue Zeitangabe lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt von der Komplexität des Einzelfalls ab.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Sozialgericht