Liegt ein Unfallversicherungsfall (zum Beispiel ein Arbeitsunfall) vor, kann auch eine Waisenrente aus der Unfallversicherung gezahlt werden. Hier bestehen andere Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.
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Liegt ein Unfallversicherungsfall (zum Beispiel ein Arbeitsunfall) vor, kann auch eine Waisenrente aus der Unfallversicherung gezahlt werden. Hier bestehen andere Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.