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Informationen zur Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
  • Außenwege haben keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
  • Die Eingänge sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
  • Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
  • Die Beschilderung ist nicht in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
  • Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
  • Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
  • Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf (Ausnahme: Eingang Schloss)
  • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden ausschließlich schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
  • Es gibt akustische Informationen (Filme).
  • Nach Absprache werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
  • Es steht ein Audio-Guide zur Verfügung, der selbständig von Menschen mit Sehbehinderung / blinden Menschen bedient werden kann.
  • Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.