Informationen zur Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Die Eingänge sind visuell kontrastreich gestaltet.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Die Beschilderung ist nicht in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
- Treppenstufen sind nicht visuell kontrastreich gestaltet.
- Treppen haben mindestens einen einseitigen Handlauf (Ausnahme: Eingang Schloss)
- Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet.
- Die Informationen zu den Exponaten werden ausschließlich schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet.
- Es gibt akustische Informationen (Filme).
- Nach Absprache werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten.
- Es steht ein Audio-Guide zur Verfügung, der selbständig von Menschen mit Sehbehinderung / blinden Menschen bedient werden kann.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
- PDF-Datei: 2.1 MB