Informationen zur Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Assistenzhunde dürfen in alle relevanten Bereiche/Räume mitgebracht werden.
- Außenwege haben keine visuell kontrastreiche oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.
- Der Eingang ist visuell kontrastreich gestaltet.
- Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.
- Es sind keine visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.
- Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet.
- Es gibt Glastüren ohne Sicherheitsmarkierungen.
- Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf. Treppen haben beidseitige Handläufe.
- Informationen sind nicht in Braille- oder Prismenschrift verfügbar.
- PDF-Datei: 4.3 MB