Informationen zur Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.
- Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
- Es gibt keine induktive Höranlage.
- Die Informationen zu den Exponaten werden ausschließlich schriftlich vermittelt.
- Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten in Form eines Filmes.
- Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.
- PDF-Datei: 1.1 MB