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Informationen zur Barrierefreiheit für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen

Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm.
  • Es gibt keine induktive Höranlage.
  • Die Informationen zu den Exponaten werden ausschließlich schriftlich vermittelt.
  • Es gibt akustische Informationen zu den Exponaten in Form eines Filmes.
  • Es werden keine Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen angeboten.