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Informationen zur Barrierefreiheit für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer

Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft – teilweise barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und für Rollstuhlfahrer“.
Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

  • Es gibt sechs gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung auf dem Hof (Stellplatzgröße: 350 cm x 500 cm).
  • Der Weg vom Parkplatz zum Eingang ist 135 m lang und hat eine maximale Längsneigung von 3% über eine Strecke von 60 m.
  • In 50 m Entfernung befindet sich die Bushaltestelle Kulturhaus.
  • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos zugänglich. Ausnahmen: Der 1. und 2. Rang im Obergeschoss ist nur über die Treppe zugänglich.
  • Fast alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90cm breit.
  • Der Kassentisch ist an der niedrigsten Stelle 75 cm hoch.
  • Außenwege sind mindestens 175 cm breit und überwiegend leicht begeh- und befahrbar. Sitzgelegenheiten sind nicht vorhanden.

Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung (Erdgeschoss)

  • Die Tür ist 82 cm breit.
  • Die Bewegungsflächen betragen: vor/hinter der Tür, vor dem WC und vor dem Waschbecken 125 cm x 125 cm; rechts neben dem WC 75 cm x 53 cm, links ist keine Bewegungsfläche vorhanden.
  • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden. Der Haltegriff rechts vom WC ist hochklappbar.
  • Das Waschbecken ist unterfahrbar.
  • Der Spiegel ist im Stehen und Sitzen einsehbar.
  • Es ist kein Alarmauslöser vorhanden.