Die Gebühren liegen zwischen 102,26 Euro und 2.556,45 Euro gemäß Waffenkostenverordnung (WaffKostV). Sie betragen jedoch nicht mehr als die Kosten des tatsächlichen Verwaltungsaufwands.
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Die Gebühren liegen zwischen 102,26 Euro und 2.556,45 Euro gemäß Waffenkostenverordnung (WaffKostV). Sie betragen jedoch nicht mehr als die Kosten des tatsächlichen Verwaltungsaufwands.