Sie müssen den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit/Auslandsbeschäftigung/Beginn der Elternzeit/Beginn der beruflichen Weiterbildung stellen.
Wenn der Antrag verspätet bei der Agentur für Arbeit eingeht, ist kein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag mehr möglich.