Sie müssen das Insolvenzgeld innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses beantragen.
Stellen Sie den Antrag verspätet, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Nachfrist vorliegen.
Sie müssen das Insolvenzgeld innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses beantragen.
Stellen Sie den Antrag verspätet, prüft die Agentur für Arbeit im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Nachfrist vorliegen.