Inhalt

Die Zugangsvoraussetzungen werden in der Regel im Beratungsgespräch geklärt. Sollte Ihre Berufsberaterin oder Ihr Berufsberater oder die Integrationsfachkraft nicht gleich feststellen können, ob Sie an einer außerbetrieblichen Berufsausbildung teilnehmen können, fragen Sie nach, wie lange die Klärung dauert. Grundsätzlich dauert die Bearbeitung nicht länger als 3 Monate.