Hilfsmittel bei anerkannten Schädigungsfolgen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrecht erhalten
Sie können Hilfsmittel für Ihre anerkannten Schädigungsfolgen erhalten.
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Sollten Sie körperliche Schäden erlitten haben, können Sie Hilfsmittel beantragen, die Sie im Alltag unterstützen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Körperersatzstücke
- orthopädische Hilfsmittel
- andere medizinische Hilfsmittel, zum Beispiel Rollatoren
Außerdem können übernommen werden:
- notwendige Anpassungen an Hilfsmitteln
- Reparaturen
- Ersatzbeschaffungen
- Anleitung und Training im Umgang mit dem Hilfsmittel
Ansprechpunkt
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Voraussetzungen
- Aufgrund Ihrer anerkannten gesundheitlichen Schäden benötigen Sie Hilfsmittel.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.