Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen
Wenn Sie land- oder forstwirtschaftliche Flurstücke mit anderen Eigentümerinnen und Eigentümern im gegenseitigen Einverständnis tauschen möchten, können Sie einen freiwilligen Landtausch beantragen.
Volltext
Mit dem freiwilligen Landtausch können Sie eigene ländliche Grundstücke mit anderen Landeigentümerinnen und Landeigentümern tauschen. Das Verfahren dient dazu, Grundstücke neu zu ordnen, um beispielsweise
- Fahrtwege zu verkürzen oder
- anstelle mehrerer verstreuter Parzellen eine größere zusammenhängende Fläche zu erhalten, die sich leichter bewirtschaften lässt.
Sie können den freiwilligen Landtausch auch für den Naturschutz und die Landschaftspflege beantragen.
Ihren Antrag auf einen freiwilligen Landtausch stellen Sie bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde. Diese leitet das Verfahren.
Vor dem Antrag müssen Sie sich mit Ihren Tauschpartnerinnen und Tauschpartnern über die Tauschflächen und einen möglichen Wertausgleich einigen, zum Beispiel durch Ausgleichzahlungen. Die Flurbereinigungsbehörde hält die Vereinbarungen in einem rechtlich bindenden Tauschplan fest.
In der Regel werden ganze Flurstücke getauscht. Dann sind meist keine oder nur geringe Vermessungsarbeiten erforderlich.
Verfahrensablauf
Haben sich wenigstens zwei Tauschpartner zusammengefunden, um in einem Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz ihr Flächeneigentum zu tauschen, können sie die Durchführung eines solchen Freiwilligen Landtausches bei der Flurbereinigungsbehörde beantragen.
Die Flurbereinigungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für die Anordnung eines Freiwilligen Landtausches erfüllt sind, stimmt sich anschließend noch mit den Tauschpartnern ab und entscheidet über die Anordnung des Freiwilligen Landtausches.
Voraussetzungen
Ein schriftlicher Antrag ist Voraussetzung für die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches nach Flurbereinigungsgesetz. Als Eigentümer oder als Eigentum verwaltende juristische Personen wollen Sie land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke (gegebenenfalls mit entsprechender Vollmacht) tauschen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtauschs
- Personalausweis oder Reisepass jeder Tauschpartnerin und jedes Tauschpartners
-
gegebenenfalls:
- Vertretungsvollmachten
- Lageskizze
- Grundbuchauszüge
- Katasterauszüge
Frist
- keine
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren kann mehrere Monate, bei komplizierter Sachlage auch mehrere Jahre dauern.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch