Fallmanagement im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
Wenn Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung beantragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Fallmanagerin oder einen Fallmanager unterstützt werden.
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Wenn Sie Anspruch auf Soziale Entschädigungsleistungen haben, prüft die Behörde, ob Sie durch ein Fallmanagement unterstützt werden können.
Fallmanagerinnen und Fallmanager stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner zur Verfügung und können Sie so entlasten. Sie
- begleiten Sie koordinierend durch Ihr Antrags- und Leistungsverfahren,
- beraten Sie schnell und frühzeitig,
- ermitteln unter anderem Ihren Hilfebedarf,
- können Sie auf mögliche weitere Sozialleistungen hinweisen und
- unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Ansprechpunkt
Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit
Voraussetzungen
- Sie haben Anspruch auf eine Soziale Entschädigungsleistung.
-
Sie sollen ein Fallmanagement erhalten, wenn
- das schädigende Ereignis eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung war oder
- Sie bei Eintritt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.