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Fallmanagement im Rahmen der Sozialen Entschädigung als berechtigte Person beantragen

Wenn Sie als Angehörige, Hinterbliebene oder Nahestehende durch bestimmte Ereignisse gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Fallmanagement in Anspruch nehmen.

Volltext

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben, können Sie sich durch ein Fallmanagement unterstützen lassen. Dieses begleitet Sie durch das Antrags- und Leistungsverfahren.

Fallmanagerinnen und Fallmanager stehen Ihnen während des gesamten Verfahrens als persönliche Ansprechpersonen zur Verfügung und können Sie so entlasten. Sie

  • begleiten Sie koordinierend durch Ihr Antrags- und Leistungsverfahren,
  • beraten Sie,
  • ermitteln Ihren Hilfebedarf,
  • können Sie auf mögliche weitere Sozialleistungen hinweisen und
  • unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Das Fallmanagement kann von sich aus Kontakt zu Ihnen aufnehmen, wenn Sie möglicherweise berechtigt sind.

Ansprechpunkt

Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit

Voraussetzungen

Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Behörde entscheiden, ein Fallmanagement durchzuführen:

  • Sie sind eine oder einer der Angehörigen, Hinterbliebenen oder Nahestehenden einer Person mit anerkannten Schädigungsfolgen.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)